Jahresabrechnung der Wohnungseigentümerschaft (Lexikon)
Jahresabrechnung (Definition, Bedeutung) – Jeder Wohnungseigentümer ist dazu verpflichtet, die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums, der Instandhaltung sowie der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Gebrauchs zu tragen, welche in der Jahresabrechnung erfasst und abgerechnet werden. Zu den zu zahlenden Kosten zählen unter anderem die Betriebskosten wie Straßenreinigung, Müllabfuhr und Sach- und Haftpflichtversicherungen, aber auch die Heizkosten. Die Jahresabrechnung wird in Form einer reinen Einnahmen-/Ausgabenrechnung vom Verwalter der Wohnungseigentümerschaft erstellt und ist immer Bestandteil der Unterlagen für den Erwerber einer Immobilie.
Jahresabrechnung im Überblick: Bilanz der Erträge der Wohnungseigentümerschaft
- Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums, der Instandhaltung sowie der Instandsetzung einer Immobilie werden erfasst und abgerechnet
- Wird vom Verwalter erstellt und von der Wohnungseigentümerversammlung beschlossen
- Wird in Form einer reinen Einnahmen-/Ausgabenrechnung erstellt
- Immer Bestandteil der Unterlagen für den Käufer einer Immobilie
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