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Jahresabrechnung der Wohnungseigentümerschaft (Lexikon)

Die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümerschaft ist die jährliche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung der WEG, die der Verwalter gemäß § 28 Abs. 2 WEG zum Ende eines Wirtschaftsjahres erstellt. Sie weist sämtliche tatsächlich angefallenen Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die geleisteten Hausgeldzahlungen jedes Eigentümers aus und mündet in eine sogenannte Abrechnungsspitze — den Nachzahlungs- oder Erstattungsbetrag pro Wohneinheit. Sie ist […]