Immobilie verkaufen: Geerbtes Haus / Wohnung – Das müssen Sie als Erbe beachten

Das Erbe einer Immobilie geht mit einer hohen Verantwortung einher. Vorab sind einige Fragen bezüglich Ihrer Erbschaft und der Eigentümerschaft zu klären. Sind Sie Alleinerbe des Objekts, können Sie eigenständig über einen Verkauf entscheiden. Anders verhält es sich, wenn es Miterben gibt, die vielleicht nicht verkaufen möchten.

Wie läuft der Verkauf beim Immobilienerbe ab?

Erbschaften sind grundsätzlich mit verschiedensten Emotionen und Trauer verbunden. Sie befinden sich in einer schwierigen Lage, aus der heraus Sie ein Haus oder eine Wohnung kaum rational bewerten und verkaufen können. Um Ihre Immobilie im Kundenauftrag zu verkaufen, müssen Sie zuerst als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch stehen. Das bedeutet, dass Sie mit dem Testament aus dem Notariat oder mit einem Erbschein vom Nachlassgericht beim Grundbuchamt vorsprechen und die Besitzverhältnisse ändern lassen müssen.

Zusätzlich ist es von hoher Relevanz, dass Sie die Immobilie auf Lastenfreiheit prüfen und erfahren, ob es eine Hypothek oder anderweitige Verbindlichkeiten gibt. Sind die Besitzverhältnisse geklärt und Sie sind Eigentümer der Immobilie, beginnt die Vorbereitungsphase. Alle notwendigen Dokumente zum Verkaufen werden organisiert, das Exposé wird gefertigt und das Objekt wird inseriert.

Fundament für den Hausverkauf schaffen

Durch Ihre Übertragung des Hausverkaufs auf Immobilienmakler, haben Sie selbst keine Arbeit mit der Veräußerung und können sich darauf verlassen, dass der Verkauf anhand des Verkehrswertes in Ihrem Sinne vorgenommen wird. Vor dem Verkauf empfehlen wir Ihnen, das Objekt zu beräumen und dadurch ein stabiles Fundament für den Hausverkauf zu schaffen.

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Erbauseinandersetzung

In Gemeinschaft geerbte Immobilien stellen beim Verkauf eine besondere Schwierigkeit dar. Im Rahmen einer Erbengemeinschaft bestehen im Grundbuch mehrere Eigentümer. Dieser Umstand wirkt sich nachteilig auf das Interesse potenzieller Käufer aus und erschwert die Verkaufsabwicklung. Es gibt eine Lösung, um die Abwicklung zu vereinfachen und gleichzeitig für eine klare Richtlinie aller gleichberechtigten Erben zu sorgen. Die Erbauseinandersetzung bezeichnet die Auflösung einer Erbengemeinschaft, die anhand klarer vertraglicher Regelungen vorgenommen wird und formungebunden ist. Alles über die Erbauseinandersetzung.

Erbengemeinschaft

Aus der Praxis ist bekannt, dass sich eine Erbengemeinschaft eher selten einig ist. Doch aus der Uneinigkeit und offenen Streitigkeiten im Bezug auf ein Immobilienerbe entstehen Verluste, die Sie mit Umsichtigkeit vermeiden können. Vermeiden Sie Konflikte um den Nachlass, in dem Sie sich von einem Immobilienmakler beraten lassen und mit Unterstützung den besten Weg finden. Sieht es das Testament nicht anders vor, sind alle Miterben zu gleichen Teilen berechtigt und verpflichtet. Das bedeutet, dass ein Verkauf oftmals die beste Lösung ist und Ihnen die Möglichkeit verschafft, den erzielten Erlös aus dem Nachlass unter allen Miterben aufzuteilen und so der Problematik eines Erbschaftsstreits aus dem Weg zu gehen. Erfahren Sie mehr über die Erbengemeinschaft.

Erbschaftssteuer

Für viele Erben sind Trauer, Freude und Sorge eng miteinander verknüpft. Wenn Sie ein Haus erben, ist dieser Prozess immer an einen schmerzlichen, emotionalen Verlust gekoppelt. Nach einiger Zeit breitet sich eine leichte Freude aus und Ihnen wird bewusst, dass Sie Hausbesitzer sind. Gleichzeitig kommt die Sorge, dass das Finanzamt Erbschaftssteuer von Ihnen einfordert und Sie diesen Betrag nur zahlen können, wenn Sie das Haus verkaufen. Sie haben einen Freibetrag, unter dem generell keine Erbschaftssteuer anfällt. Die Höhe dieses Betrags richtet sich nach Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Ehepartner können Immobilien bis zu 500.000 Euro, Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Damit Sie auch keine Spekulationssteuer zahlen, sollten Sie bei vor weniger als 10 Jahren erworbenen Immobilien überlegen, ob Sie das geerbte Haus selbst bewohnen möchten. Alles über die Erbschaftssteuer.