Wann wird ein Energieausweis beim Hausverkauf benötigt
Mit einem Energieausweis besitzt man ein Dokument welches ein Gebäude energetisch bewertet. In Deutschland ist die Ausstellung und die Verwendung eines Energieausweise in der Energiesparverordnung geregelt.
Wann besteht die Pflicht, einen Energieausweis vorzuweisen?
Spätestens bei der Besichtigung müssen Immobilieneigentümer die Ihr Objekt verkaufen möchten einen Energieausweis vorweisen. Auch beim Inserieren müssen zentrale Daten wie Endenergiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) und Jahr, der Hauptenergieträger der Gebäudeheizung und das Baujahr des Wohngebäudes angegeben werden. Vorsicht ist geboten bei fehlenden Angaben, es können Bußgelder von bis zu 14.000 Euro drohen. Der Ausweis oder eine Kopie muss bei Abschluss des Kaufvertrages an den neuen Eigentümer übergeben werden. Es gibt nur eine Ausnahme zu beachten, das sind Gebäude unter 50 m² Nutzfläche und Baudenkmäler.
Welche Energieeffizienzklassen stehen in einem Energieausweis?
Energieausweise von Wohngebäuden die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt sind, werden einer Energieeffizienzklasse von „A+“ bis „H“ zugeordnet. Diese Zuordnung sollte auch in Immobilienanzeigen mit angegeben werden. Dadurch ist es Kaufinteressenten möglich direkt einen fundierten Eindruck vom energetischen Zustand eines Gebäudes zu erhalten.
„A+“-klassifiziert werden Gebäude, deren Endenergiebedarf oder -verbrauch unter 30 kWh/m² im Jahr liegt. Die Effizienzklasse „H“ weist Wohngebäude aus, deren Bedarf oder Verbrauch höher als 250 kWh/m² im Jahr ist. Kombiniert wird die Einteilung mit dem schon aus dem alten Energieausweis bekannten Bandtacho, der die Energieeffizienz auch noch einmal farblich von grün (sehr effizient) über gelb (durchschnittlich effizient) bis hin zu orange und rot (wenig effizient) visualisiert.
Welche Unterscheidungen gibt es beim Energieausweis?
Man unterscheidet zwischen Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis. Anhand des Energieverbrauchs wie zum Beispiel Gas oder Heizöl wird der Verbrauchsausweis erstellt. Beim Bedarfsausweis wird eine rechnerische Wärmebilanz des Gebäudes erstellt. Der rechnerisch zu erwartende Energieverbrauch für die Wärmeverluste der Bauteile, der Gebäudelüftung und den Betrieb der Haustechnik errechnet und mit einem Referenzgebäude verglichen.