Vorkaufsrecht (Lexikon): Kaufvertrag und Konditionen

Vorkaufsrecht (Definition, Bedeutung) – Das Vorkaufsrecht ist ein Recht, das einer Person erlaubt in einen Kaufvertrag zu den Konditionen einzusteigen, die ein Eigentümer mit einem Erwerber festgelegt hatte. Der Vorkaufsberechtigte tritt an die Stelle des Erwerbers und übernimmt somit auch die Rechte und Pflichten. Es gibt viele unterschiedliche gesetzliche und vertragliche Vorkaufsrechte. Ein Vorkaufsrecht tritt dann in Kraft, wenn ein Erbe aus einer Erbengemeinschaft seinen Anteil verkaufen möchte. Die restlichen Erben haben in so einem Fall ein Vorkaufsrecht.

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Was bedeutet Vorkaufsrecht – Verzichtserklärung?

Grundstück: Ärger um Vorkaufsrecht

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