Teilungsversteigerung in Erbengemeinschaft: Ablauf, Kosten und der letzte Ausweg?
Teilungsversteigerung in Erbengemeinschaft – Die Teilversteigerung ist eine besondere Variante der Zwangsversteigerung und wird angewendet, wenn mehrere Personen Eigentum an einer Sache haben. Hierbei handelt es sich oft um ein Grundstück oder eine Immobilie, die versteigert und der Erlös unter den Eigentümern aufgeteilt wird. Diese Situation tritt häufig in Erbengemeinschaften auf, in deren Nachlass eine Immobilie oder ein Grundstück zu finden sind. Die Erben teilen sich in einer Erbengemeinschaft das Eigentum an den Nachlassgegenständen. Jeder kann demnach über seinen Anteil selbst verfügen, über die gesamte Sache jedoch nur in Übereinstimmung mit den Anderen.
Die Teilversteigerung für Erbengemeinschaften
Gegenstände, wie Immobilien oder Grundstücke bringen in Erbengemeinschaften häufig Streitigkeiten auf. Die Vorstellungen, wie mit dem gemeinsamen Eigentum verfahren werden soll, sind zu unterschiedlich und die Beteiligten können sich nicht einigen. Jeder Erbe hat das Recht jederzeit eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu fordern und somit deren Auflösung zu erzwingen. Eine Teilungsversteigerung kann in einem solchen Fall die letzte Möglichkeit sein, um die Streitigkeiten zu schlichten und die Erbengemeinschaft zu lösen. Was bei einer Auseinandersetzung und einer Teilungsversteigerung beachtet werden muss, erfahren Sie hier.
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Antrag auf Teilungsversteigerung – die richtige Form muss eingehalten werden
Einer Teilungsversteigerung geht immer ein Antragsverfahren voraus. Dieser Antrag kann von jedem Erben einer Erbengemeinschaft gestellt werden. Formal, reicht ein schriftlicher Antrag, welcher beim zuständigen Amtsgericht vorgelegt werden muss aus. Diesem müssen jedoch bestimmte Dokumente beigelegt werden. Im ersten Antrag muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der Antragsteller über Miteigentum an der zu versteigernden Immobilie verfügt. Das passende Dokument ist ein entsprechender Grundbuchauszug, der nicht älter als sechs Monate sein darf. Ist der Antrag eingegangen, wird dieser vom Amtsgericht geprüft und die nächsten Schritte eingeleitet.
Teilungsversteigerung & Erbengemeinschaft – Video
Das Verfahren – Schritt für Schritt zur Teilungsversteigerung
Der Ablauf einer Teilungsversteigerung beginnt bereits bei dem Antrag, der einer der Erben aus einer Erbengemeinschaft beim Amtsgericht stellen muss. Daraufhin folgen weitere Schritte, um die Teilungsversteigerung rechtens durchzuführen.
Das Gutachten – den Wert der Immobilie bewerten
Eine Teilungsversteigerung setzt ein Wertgutachten über die Immobilie oder das Grundstück voraus. Das Gericht benötigt diesen, um das geringste Gebot für die Teilungsversteigerung festlegen zu können. Ein solches Gutachten kann auf drei verschiedene Herangehensweisen beschafft werden. Der Antragsteller kann ein privates Gutachten einholen, jedoch muss die gesamte Erbengemeinschaft diesem Schritt zustimmen. Eine Alternative ist das Einholen des Wertgutachtens durch das Gericht. Häufig liegt bereits ein Wertgutachten vor. Solange dieses nicht älter als einige Wochen oder Monate ist, kann auch dieses verwendet werden.
Das Mindestgebot – vom Gericht bestimmt
Das Gericht legt vor der Teilungsversteigerung ein sogenanntes geringstes Gebot fest, um zu gewährleisten, dass der Erlös der Teilungsversteigerung die Verfahrenskosten und alle Ansprüche der Erben decken kann. Ist dieses einmal bestimmt, ist weder der Verkehrswert noch der Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstückes maßgeblich und das geringste Gebot gilt als fiktiver Wert. Es setzt sich aus den Rechten, Belastungen und Mindestbarbeträgen zusammen. Derjenige, der die Immobilie oder das Grundstück bei der Teilungsversteigerung erwirbt, übernimmt alle Rechte und Belastungen zusätzlich zum Gegenstand und wird somit zum Käufer und Schuldner.
Die Versteigerung – das höchste Gebot bekommt den Zuschalg
Ist das geringste Gebot vom Gericht bestimmt, kann ein Termin für die Teilungsversteigerung bestimmt werden. Anschließend sollte die Teilungsversteigerung der Immobilie oder des Grundstücks in Zeitung- und Internetanzeigen geschaltet werde, um Interesse für das Objekt zu gewinnen. Besichtigungstermine sind in Absprache mit der Erbengemeinschaft ebenfalls möglich. Am Versteigerungstermin können alle Interessenten in einem vorher festgelegten Zeitrahmen Gebote abgeben. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag für die Immobilie und es kann zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft kommen.
Die Dauer – von Fall zu Fall unterschiedlich
Die Dauer einer Teilungsversteigerung ist je nach Fall anders. Sie hängt besonders von der Dauer der Erstellung des Gutachtens ab und wie lange die Verarbeitung des Antrags dauert. Der Antragsteller kann die Dauer nur verkürzen, indem er bereits bei der Antragstellung ein Wertgutachten vorliegen hat und das Gericht der Verwendung von diesem zustimmt.
Die Auszahlung – Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Die Erbengemeinschaft löst sich erst erfolgreich auf, wenn der Erlös erfolgreich verteilt wurde. Auch hier können Streitigkeiten aufkommen. Hat der Erblasser die Verteilung testamentarisch nicht bestimmt, gilt für gewöhnlich die gesetzlichen Erbquoten. Sind die Erben sich nicht einig, kann eine zivilrechtliche Klage eingereicht werden. Der Erlös aus der Teilungsversteigerung wird beim Amtsgericht hinterlegt und erst nach Vorliegen einer schriftlichen Einigung über die Verteilung der Erben ausgezahlt.
Die Kosten – wie hoch sind sie und wer trägt diese?
Für eine Teilungsversteigerung fallen gewisse Kosten an. Zu diesen gehören die Antragskosten, die Verfahrenskosten, die Gutachterkosten, die Rechtsanwaltsgebühren und die Kosten für Zeitung- und Internetannoncen. All diese Kosten zieht die gerichtliche Anordnung einer Teilungsversteigerung nach sich. Die Kosten für die Benachrichtigung der Miterben zählt zu den Antragskosten. Üblicherweise müssen die Verfahrenskosten als Vorschuss gezahlt werden. Wer die Kosten einer Teilungsversteigerung trägt, entscheidet sich je nach Ausgang der Versteigerung. Ist diese erfolgreich, werden dem Erlös alle Kosten abgezogen und somit wird jeder Erbe gleich an den Kosten beteiligt. Ist die Versteigerung jedoch nicht erfolgreich, trägt der Antragsteller die Kosten alleine und die Erbengemeinschaft bleibt weiterhin bestehen.
Die Alternativen – Privatverkauf oder freiwillige Versteigerung
Die Teilungsversteigerung birgt einige Risiken, die vorab gut durchdacht werden sollten. Die Immobile könnte unter Wert verkauft werden und zu geringen Gewinne bei den Erben führen. Es gibt einige Alternativen, die diese Risiken ausschließen. Die Immobilie kann Privat verkauft werden, wodurch die Antrags-, Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten eingespart werden. Zudem können die Erben den Käufer selber aussuchen und somit sicherstellen, dass die Immobilie nicht unter Wert verkauft wird.
Eine weitere Alternative ist die freiwillige Versteigerung. Die Erbengemeinschaft kann sich an einen öffentlichen Auktionator wenden, der eine Versteigerung organisiert und durchführt. Der Vorteil liegt hier für die Erben darin, dass das Mindestgebot selbst bestimmt werden kann und somit die Gefahr einer Versteigerung unter Wert nicht besteht. Die Erbengemeinschaft muss jedoch in beiden Fällen einstimmig dem Verkauf der Immobilie zustimmen.
Die wichtigsten Fragen rund ums Thema Teilungsversteigerung in Erbengemeinschaften
Eine Teilungsversteigerung kann die Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft lösen, jedoch kann diese die Streitigkeiten auch neu entfachen. Um Fehler zu vermeiden und Zeit zu sparen ist es wichtig die richtigen Schritte zu machen. Die Experten von Lukinski beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Teilungsversteigerung ausführlich für Sie.
Warum Teilungsversteigerung?
Eine Teilungsversteigerung kann besonders in Erbengemeinschaften lange Streitigkeiten beenden und zu einem Ergebnis führen, mit dem alle Erben einverstanden sind. Die Teilungsversteigerung bietet zudem den letzten Ausweg, falls keine Einigung erzielt werden kann.
Was bedeutet zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft?
Die Teilungsversteigerung Erfolg zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft um aus einem unteilbaren Gegenstand, wie einem Grundstück oder einer Immobilie einen teilbaren Geldgegenwert zu generieren.
Was ist eine Teilversteigerung eines Hauses?
Eine Teilversteigerung wird durchgeführt, wenn mehrere Personen Miteigentümer einer Immobilie sind. Durch die Teilversteigerung wird aus einem unteilbaren Gegenstand eine teilbare Geldmenge, die unter den Eigentümern aufgeteilt werden kann.
Was bedeutet § 1010 BGB?
Die Miteigentümer eines Grundstücks können gemäß § 1010 BGB Regelungen zur Verwaltung oder Nutzung eines Grundstücks treffen oder das Recht die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen ausschließen.
Was bedeutete ZVG?
Die Abkürzung ZVG steht für Zwangsversteigerungsgesetz. Dieses regelt sowohl die Zwangsversteigerung als auch die Zwangsverwaltung.