Erbschein: Ablauf & Rechtssicherheit

 

Sie sind testamentarisch als Alleinerbe des Elternhauses eingetragen. Ist das Testament notariell beglaubigt und rechtsgültig, wird Ihr Erbe nicht angezweifelt. Dennoch stehen Sie ohne einen zusätzlichen Erbschein spätestens dann vor einem Problem, wenn Sie durch die Berichtigung im Grundbuch zum Eigentümer der Immobilie werden und diese beispielsweise weiter verkaufen möchten. Sie sollten, unabhängig vom Testament einen Erbschein ausstellen lassen und sich damit beim Erbe von Häusern oder Wohnungen absichern.

Wann ist ein Erbschein nötig, welche Dokumente braucht man?

Spätestens beim Grundbuchamt werden Sie nach einem Erbschein gefragt. Juristisch anerkannter Eigentümer werden Sie erst, wenn Sie den Erbschein vorlegen und die Änderungen im Grundbuch vornehmen lassen. Hier hilft Ihnen auch kein notarielles Testament, da der Erbschein beim Grundbuchamt als zwingend notwendiges Dokument betrachtet wird.

Um einen Erbschein, im Falle einer Erbengemeinschaft einen Teilerbschein zu erhalten, gehen Sie mit Ihrem Personalausweis und der Sterbeurkunde zum Nachlassgericht. Auch das Familienstammbuch oder gleichartige Urkunden, das Testament oder ein Erbvertrag und eine eidesstattliche Versicherung zu allen gemachten Angaben sind nötig. Im Regelfall verliert der Erbschein seine Gültigkeit nicht. Lediglich bei einem nachträglich auftauchenden Testament oder Falschangaben bei der Erbscheinbeantragung kann das Nachlassgericht den Erbschein einziehen und diesen damit entwerten. Sie benötigen einen Erbschein und wissen nicht, wie Sie am besten vorgehen sollen?

Unser Hinweis: Da sich die Gebühren eines Erbscheins nach dem Wert der Erbschaft richten, beauftragen Sie uns vorab mit einer Verkehrswertermittlung der Immobilie. Bereits ab einem Immobilienwert von 260.000 Euro kann ein Erbschein ohne Zusatzauslagen und Nebenkosten bereits 1.000 Euro kosten.

Erbauseinandersetzung

In Gemeinschaft geerbte Immobilien stellen beim Verkauf eine besondere Schwierigkeit dar. Im Rahmen einer Erbengemeinschaft bestehen im Grundbuch mehrere Eigentümer. Dieser Umstand wirkt sich nachteilig auf das Interesse potenzieller Käufer aus und erschwert die Verkaufsabwicklung. Es gibt eine Lösung, um die Abwicklung zu vereinfachen und gleichzeitig für eine klare Richtlinie aller gleichberechtigten Erben zu sorgen. Die Erbauseinandersetzung bezeichnet die Auflösung einer Erbengemeinschaft, die anhand klarer vertraglicher Regelungen vorgenommen wird und formungebunden ist. Alles über die Erbauseinandersetzung.

Erbengemeinschaft

Aus der Praxis ist bekannt, dass sich eine Erbengemeinschaft eher selten einig ist. Doch aus der Uneinigkeit und offenen Streitigkeiten im Bezug auf ein Immobilienerbe entstehen Verluste, die Sie mit Umsichtigkeit vermeiden können. Vermeiden Sie Konflikte um den Nachlass, in dem Sie sich von einem Immobilienmakler beraten lassen und mit Unterstützung den besten Weg finden. Sieht es das Testament nicht anders vor, sind alle Miterben zu gleichen Teilen berechtigt und verpflichtet. Das bedeutet, dass ein Verkauf oftmals die beste Lösung ist und Ihnen die Möglichkeit verschafft, den erzielten Erlös aus dem Nachlass unter allen Miterben aufzuteilen und so der Problematik eines Erbschaftsstreits aus dem Weg zu gehen. Erfahren Sie mehr über die Erbengemeinschaft.

Erbschaftssteuer

Für viele Erben sind Trauer, Freude und Sorge eng miteinander verknüpft. Wenn Sie ein Haus erben, ist dieser Prozess immer an einen schmerzlichen, emotionalen Verlust gekoppelt. Nach einiger Zeit breitet sich eine leichte Freude aus und Ihnen wird bewusst, dass Sie Hausbesitzer sind. Gleichzeitig kommt die Sorge, dass das Finanzamt Erbschaftssteuer von Ihnen einfordert und Sie diesen Betrag nur zahlen können, wenn Sie das Haus verkaufen. Sie haben einen Freibetrag, unter dem generell keine Erbschaftssteuer anfällt. Die Höhe dieses Betrags richtet sich nach Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Ehepartner können Immobilien bis zu 500.000 Euro, Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Damit Sie auch keine Spekulationssteuer zahlen, sollten Sie bei vor weniger als 10 Jahren erworbenen Immobilien überlegen, ob Sie das geerbte Haus selbst bewohnen möchten. Alles über die Erbschaftssteuer.