Gesetzliche Erbfolge: Gesetz & Erbengemeinschaft im Todesfall + Ablauf / Checkliste

Gesetzliche Erbfolge, Erbengemeinschaft – Nach einem Todesfall stellt sich häufig die Frage, wie das Erbe auseinandergesetzt werden soll. Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, ist die Regelung meist klar und wird nach dem letzten Willen des Erblassers ausgeführt. Wird jedoch nach der gesetzlichen Erbfolge geerbt, bilden sich häufig Erbengemeinschaften und viele offene Fragen stehen im Raum. Tipp! Sie wollen richtig vorsorgen oder richtig mit dem Erbe umgehen? Für beide Fälle haben wir noch ein Extra verfasst: Richtig Vererben und richtig Erben.

Gesetzliche Erbfolge: So erben Sie laut dem Gesetz

Die gesetzliche Erbfolge regelt sowohl die Reihenfolge der Erben, als auch die einzelnen Mengen, die geerbt werden. Zunächst erben die nächsten Verwandten, wie Kinder und Enkel und anschließend die weiter entfernten Verwandten, wie Neffen und Nichten. Nähere Verwandte schließen grundsätzlich die weiter entfernten Verwandten von der Erbfolge aus. Zu welcher Quote die einzelnen Erben erben, wird im Erbschein dokumentiert.

Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Parantel – oder Ordnungssystem. Es teilt die Verwandten in verschiedene Ordnungen auf. Der ersten Ordnung gehören demnach Kinder und Enkelkinder des Erblassers an. Der zweiten Ordnung werden Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen des Erblassers zugeordnet. Zur dritten Ordnung werden Großeltern, Onkel und Tanten sowie Cousinen und Cousins des Erblassers gezählt. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner werden nicht als Verwandte angesehen, verfügen jedoch über das Ehegattenerbrecht. Dieses gibt ihnen eine besondere Stellung und schränkt das Erbrecht der Verwandten ein. Verwandte der vorhergehenden Ordnung schließen stets Verwandte einer nachfolgenden Ordnung aus der Erbfolge aus.

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Erbengemeinschaft auseinandersetzten: Schulden begleichen, Erbe verteilen

Im Idealfall zahlen die Erben einer Erbengemeinschaft eventuelle Schulden zügig aus dem Nachlass und lösen die Erbengemeinschaft anschließend auf, indem der Überschuss nach Anteilen verteilt wird. Dies ist jedoch häufig nicht die Realität. Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft sorgen oft dafür, dass diese jahrelang nach dem Erbfall ungelöst bestehen bleiben. Jedes Mitglied einer solchen Erbengemeinschaft hat das Recht jederzeit die Auflösung zu verlangen und das auch ohne wichtigen Grund.

Schritt für Schritt: Erbengemeinschaft auflösen

Damit eine Erbengemeinschaft ohne Streitigkeiten aufgelöst werden kann, empfiehlt es sich bestimmte Schritte einzuhalten. Von der richtigen Wertermittlung des Nachlasses bis hin zu den Erbschaftssteuern gibt es wichtige Fromalien zu beachten.

Nachlass ermitteln

Bevor der Nachlass nicht ermittelt ist, kann eine Erbengemeinschaft nicht auseinandergesetzt werden. Die meisten Informationen, erhalten die Erben von der Bank, bei der der Erblasser die Konten oder Depots hatte. Um Einsicht in diese zu erhalten wird ein Erbschein oder ein Testament mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll benötigt. Jedoch gehören auch die Schulden zum Nachlass. Um den Nachlass also komplett zu ermitteln, sollten die Schulden und das Vermögen gegenübergestellt und abgeglichen werden.

Nachlassschulden bezahlen

Die Nachlassschulden können von der Erben der Erbengemeinschaft aus dem Nachlass bezahlt werden. Nicht selten müssen dafür zum Nachlass gehörende Gegenstände veräußert werden, wie beispielsweise Immobilien oder Grundstücke.

Zuwendungen und Schenkungen berücksichtigen

Hat ein Erbe zu Lebzeiten des Erblassers von diesem Zuwendungen oder Schenkungen erhalten sind diese möglicherweise ausgleichungspflichtig. Die Schenkungen die ausgelichungspflichtig sind, erhöhen rechnerisch den Nachlass und werden von der Erbquote des Beschenkten abgezogen. Jeder Erbe kann von den anderen Auskunft über solche Zuwendungen verlangen, damit diese korrekt berücksichtigt werden.

Unteilbaren Gegenstände verkaufen

Sollte eine echte Teilung bei bestimmten Gegenständen, wie einer Immobilie in der Erbengemeinschaft nicht möglich sein, müssen die Erben diesen Gegenstand unter Umständen verkaufen oder zwangsversteigern lassen. Um dies zu tun, muss zunächst ein realistischer Verkaufspreis ermittelt werden. Kommt es hier zu keiner Einigung, kann eine Teilungsversteigerung von einer der Erben eingeleitet werden.

Teilbaren Gegenstände verteilen

Das Erbe ist in erster Linie in Natur von den Erben zu teilen. Jeder Erbe kann also Gegenstände in Abstimmung mit den anderen Erben für sich aus dem Nachlass nehmen. Geld und Wertpapiere können von der Erbengemeinschaft entsprechend den jeweiligen Anteilen aufgeteilt werden.

Pflegeleistungen berücksichtigen

Hat ein Kind das verstorbene Elternteil ohne Gegenleistung zu Lebzeiten gepflegt, kann hierfür ein Ausgleich in Anspruch genommen werden. Dieser muss der Dauer, dem Umfang sowie dem Wert des Nachlasses angemessen sein.

Notar hilft

Sollte eine Einigung nicht zu erreichen sein, kann ein Notar von der Erbengemeinschaft zu Hilfe genommen werden. Dieser vermittelt zwischen den Erben, um eine möglichst schnelle Einigung zu erzielen. Es sollte jedoch bedacht werden, dass eine solche Hilfe mit einigen Kosten verbunden ist.

Finanzamt berücksichtigen

Bei einer Erbschaft fällt auch immer eine Erbschaftssteuer an. Einige Dinge aus dem Nachlass können jedoch von der Steuer abgezogen werden, wie beispielsweise die Kosten der Bestattung oder Gebühren für die Testamentseröffnung.

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Fehler bei Erbengemeinschaft – Video

Fragen zum Thema: Erbe auseinandersetzen

Wurde vom Erblasser kein Testament hinterlassen sind meist viele offene Fragen bezüglich der Verteilung des Erbes offen. Die gesetzliche Erbfolge soll diesen Fall regeln, jedoch kommt es hier häufig zu Streitigkeiten zwischen den Erben. Damit für Sie keine Fragen offen bleiben und Sie alle Fakten zum Thema Erbe auseinandersetzten kennen, beantworten die Experten von Lukinski jetzt die wichtigsten Fragen.

Wie kann ich eine Erbengemeinschaft auflösen?

Eine Erbengemeinschaft kann nur dann aufgelöst werden, wenn das Erbe in Einstimmigkeit aller Erben verteilt werden kann. Je nach Fall sind hierfür Teilversteigerungen oder Notare als Hilfe nötig.

Kann man ein Erbe übertragen?

Mit Eintritt des Erbfalls kann jeder Erbe frei über seinen Anteil verfügen. Eine Übertragung des Erbes an eine dritte Person ist also durchaus möglich.

Kann man in einer Erbengemeinschaft auch seinen Anteil verkaufen?

Der eigene Anteil an Immobilien oder Grundstücken in einem Nachlass kann solange nicht verkauft werden, bis entweder, Sie aufgrund einer einstimmigen Entscheidung der Erbengemeinschaft der alleinige Inhaber dieser Gegenstände sind, oder die Erbengemeinschaft aufgelöst und die Anteile ausgezahlt worden sind.

Was braucht man um einen Erbschein zu beantragen?

Um einen Erbschein zu beantragen, benötigt man einen Personalausweis oder Reisepass, eine Sterbeurkunde vom Erblasser, ein Familienstammbuch, die Namen und Anschriften der Miterben und sonstigen Verwandten, ggf. das Testament oder der Erbvertrag bzw. Informationen über deren Verwahrstellen.

Was ist ein Erbauseinandersetzungsvertrag?

Ein Erbauseinandersetzungsvertrag regelt die Aufteilung des Nachlasses nach Anteilen innerhalb einer Erbengemeinschaft.

Was passiert bei einer Teilungsversteigerung?

Bei einer Teilungsversteigerung wird ein zum Nachlass gehörender Gegenstand, wie eine Immobilie oder ein Grundstück versteigert und der Gewinn wird nach Anteilen unter den Erben aufgeteilt.

Wann sollte das Erbe ausgeschlagen werden?

Das Erbe sollte ausgeschlagen werden, wenn es Überschuldet sind und das Vermögen die Schulden des Nachlasses nicht abdecken können oder baufällige Immobilien zum Nachlass gehören, deren Sanierung zu teuer wäre.