Nachlassinsolvenz (Erbe): Ablauf, Verfahren & Voraussetzungen
Nachlassinsolvenz – Wenn man sich mit dem Thema Immobilien auseinandersetzt stößt man immer wieder auf Worte mit denen man nicht sofort etwas anfangen kann. Man befindet sich plötzlich in einer Situation, in der man vorher noch nie gewesen ist und braucht aus diesem Grund oft zügig einen Rat. In diesem Artikel erfahren Sie alles, das Sie zum Thema Nachlassinsolvenz wissen sollten. Machen Sie sich keine Gedanken über das Erforschen von unbekannten Worten, sondern widmen Sie sich Themen, die für Sie wirklich wichtig sind.
Nachlassinsolvenz – Was ist das?
Der Tod einer Person, die uns nah stand, ist immer ein schwere Belastung. Ganz egal, ob es bereits vorherzusehen war, dass eine Person nicht mehr lange zu leben hat oder ob es ein überraschender Schicksalsschlag war, für die Angehörigen ist die Situation nie einfach. Der Tod einer Person ist meistens nicht nur mit belastender Trauer verbunden, sondern auch mit dem Thema Erbe muss sich auseinandergesetzt werden. Es gibt die unterschiedlichsten Situationen: Manche Menschen haben sich vor ihrem Tod schon Gedanken darüber gemacht, wer welche Anteile erben soll und andere Menschen haben sich keine Gedanken darüber gemacht oder hatten keine Zeit mehr sich mit dem Thema zu beschäftigen, weil sie von einem Schicksalsschlag überrascht wurden.
Gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge?
Vorerst sollten Sie wissen, was der Unterschied zwischen einer gesetzlichen und einer gewillkürten Erbfolge ist. Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass die gewillkürte Erbfolge immer Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge hat. Es wird von einer gewillkürten Erbfolge gesprochen, wenn der oder die Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, indem er festgelegt hat, welche Erben was erben sollen. Erben können in diesem Zusammenhang alle natürlichen Personen sein. Die Erben müssen demnach in keiner Verwandschaft zu dem Verstorbenen stehen.
Die gesetzliche Erbfolge tritt immer dann in Kraft, wenn die verstorbene Person kein Testament, oder auch keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat. Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt und bezieht sich auf drei Berufungsgründe: Die Verwandschaft, die Ehe und die Zugehörigkeit zum Staat.
- Gewillkürte Erbfolge: Verstorbene Person hat Testament hinterlassen, in dem festgelegt wurde, wer was erbt
- Gesetzliche Erbfolge: Verstorbene Person hat kein Testament hinterlassen. Die Berufungsgründe: Verwandschaft, Ehe und Zugehörigkeit zum Staat werden einbezogen.
Vererbte Schulden – Die negative Seite
Doch nicht immer ist es so, dass Erben den großen Reichtum vererbt bekommen. Wenn der Verstorben offene Schulden gegenüber Gläubigern hatte und mit seinem Erbe gehaftet hat, dann können die Gläubiger diese von den Erben einfordern. Selbst das Eigenvermögen der Erben ist in so einer Situation nicht geschützt. Sie müssen damit rechnen, dass Sie die Schulden Ihres Verwandten oder Ehepartners begleichen müssen. Doch was können Sie tun, wenn Sie ein solches Erbe in den Ruin treiben würde? Wenn Sie die Schulden Ihres Verwandten oder Partners unter keinen Umständen begleichen können, gibt es eine Möglichkeit aus dieser Situation herauszukommen.
- Erben können nicht nur Reichtum vererbt bekommen, sondern auch Schulden
- Gläubiger haben das Recht die Schulden von den Erben einzufordern
- Erben haben die Möglichkeit einen Antrag auf Nachlassinsolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen
An dieser Stelle kommt das Wort Nachlassinsolvenz ins Spiel. Doch was ist das eigentlich? Wie läuft sowas genau ab? Was sind die Voraussetzungen für eine Nachlassinsolvenz?
Nachlassinsolvenz: Voraussetzungen, Ablauf & Verfahren
Das Ziel eines Antrags auf Nachlassinsolvenz ist es sein Eigenvermögen vor dem Zugriff von den Gläubigern der verstorbenen Person zu schützen. So weit, so gut, doch wie läuft das Verfahren jetzt eigentlich genau ab? Ein Antrag auf Nachlassinsolvenz muss immer beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Wenn das Verfahren eingeleitet wird, muss der Insolvenzschuldner zwar immer noch für das Erbe eintreten, doch er läuft nicht mehr Gefahr, dass er mit seinem Eigenvermögen für die Schulden des Verstorbenen haften muss. Der Insolvenzschuldner muss in dieser Situation nur mit seinem Nachlass für die Begleichung offener Forderungen aufkommen.
- Antrag muss beim zuständigen Insolvenz
Es gibt zwei mögliche Voraussetzungen für die Eröffnung einer Nachlassinsolvenz:
- Überschuldung des Nachlasses
- Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses
Nun erfahren Sie, wie das Ganze abläuft. Wenn Sie den Antrag auf Nachlassinsolvenz erfolgreich gestellt haben, beginnt die Arbeit des Insolvenzverwalters. Die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, die offenen Schulden aufzulisten und mit den Gläubigern in Kontakt zu treten, um Tilgungsvorschläge zu entwickeln. Oft ist es so, dass die offenen Schulden nicht mit dem Nachlass beglichen werden können. Wenn das der Fall ist, ist es die Aufgabe des Insolvenzverwalters Abmachungen mit den Gläubigern zu treffen. Das Ziel dieser Verwaltung ist es, dass so viele Schulden, wie möglich beglichen werden können.
Sollten Sie sich in so einer Situation befinden, ist es wichtig, dass Sie den Antrag stellen, sobald Sie wissen, dass Sie nicht in der Lage sind, die Schulden des Verstorbenen zu begleichen. Sobald Sie über diese Erkenntnis verfügen sind sie sogar dazu verpflichtet diesen Antrag beim Insolvenzgericht zu stellen. Informieren Sie sich rechtzeitig und Ihnen werden viele Kosten erspart bleiben.