Mehrfamilienhaus verkaufen Steuern: Spekulationssteuer bei Eigennutz, Erbe & Co.
Mehrfamilienhaus verkaufen Steuern – Möchten Sie Ihr Mehrfamilienhaus verkaufen, kommt das nicht nur mit den üblichen Kosten für Steuer, Notar und Grundbuchamt einher, sondern auch mit einigen Steuerzahlungen. Erfahren Sie hier mit welchen Steuern Sie beim Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses zu rechnen haben. Außerdem: Wie Sie Steuern sparen können und worauf es beim Verkauf eines geerbten Mehrfamilienhauses ankommt. Fragen? Schreiben Sie mir oder rufen Sie an, ganz unverbindlich: Kontakt.
Steuern beim Mehrfamilienhaus Verkauf
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Welche Steuern fallen beim Mehrfamilienhaus-Verkauf an?
Der Verkauf eines Mehrfamilienhauses kann mit erheblichen Steuerzahlungen verbunden sein. Im Überblick:
| Steuerart | Fälligkeit | Höhe | Vermeidbar? |
|---|---|---|---|
| Spekulationssteuer | Bei Verkauf innerhalb 10 Jahre | Persönlicher ESt-Satz (bis 45 %) | Ja, nach 10 Jahren |
| Gewerbesteuer | Gewerblicher Grundstückshandel | 15–17 % + Hebesatz | Ja, mit richtiger Struktur |
| Umsatzsteuer | Nur bei Option zur Umsatzsteuer | 19 % | Ja, Standardfall steuerfrei |
| Körperschaftsteuer | Bei Verkauf über GmbH | 15 % + SolZ | – |
Spekulationssteuer beim Mehrfamilienhaus
Auch für Mehrfamilienhäuser gilt die 10-Jahres-Spekulationsfrist (§ 23 EStG). Die Frist beginnt mit dem notariellen Kaufvertrag. Entscheidend:
- Nach 10 Jahren: Verkaufsgewinn vollständig steuerfrei (Privatperson)
- Unter 10 Jahren: Gewinn wird mit persönlichem Einkommensteuersatz versteuert
- Eigennutzung: Bei MFH gilt die 3-Jahres-Eigennutzregel nur für die selbst bewohnte Einheit, nicht für das gesamte Gebäude
- Freibetrag: 600 € pro Jahr (§ 23 Abs. 3 EStG) – bei MFH-Verkäufen meist nicht relevant
Berechnung des Veräußerungsgewinns
Formel: Verkaufspreis − Anschaffungskosten − Nebenkosten − Abschreibungen (AfA) + zu versteuernde AfA-Beträge
Wichtig: Bereits abgezogene Abschreibungen (AfA) werden beim Verkauf dem steuerpflichtigen Gewinn wieder hinzugerechnet (AfA-Rückverrechnung). Das erhöht die effektive Steuerlast erheblich.
Gewerbesteuer: Wann droht sie?
Privatpersonen, die Immobilien als Vermögensanlage halten, zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer. Gefährlich wird es bei der sogenannten Drei-Objekt-Grenze:
- Wer innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Immobilien kauft und verkauft, gilt als gewerblicher Immobilienhändler
- Folge: Alle Gewinne – auch rückwirkend – werden gewerbesteuerpflichtig
- Gewerbesteuer: ca. 15 % Körperschaftsteuer + Hebesatz der Gemeinde (effektiv 30–40 %)
- Die 10-Jahres-Spekulationsfreiheit entfällt bei gewerblichem Handel!
Lösung: Halten Sie jedes Objekt länger als 5 Jahre oder strukturieren Sie den Besitz über separate GmbHs/Holdingstrukturen.
Asset Deal vs. Share Deal beim MFH-Verkauf
Bei größeren Mehrfamilienhäusern im Unternehmensbesitz gibt es zwei Verkaufsstrukturen:
| Asset Deal | Share Deal | |
|---|---|---|
| Was wird verkauft? | Das Grundstück/Gebäude selbst | Anteile an der GmbH/KG, die das MFH hält |
| Grunderwerbsteuer Käufer | Volle 3,5–6,5 % fällig | Bei <90 % Erwerb: entfällt (Gestaltungsmodell) |
| Steuer Verkäufer | Körperschaftsteuer auf Gewinn (15 % + SolZ) | Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig) |
| Präferenz Käufer | AfA-Aufstockung möglich | Grunderwerbsteuer-Ersparnis |
| Risiko | Höhere Transaktionskosten | Haftung für Altverbindlichkeiten |
Steuern sparen: Strategien für MFH-Verkäufer
- 10 Jahre warten: Bei privat gehaltenen MFH der einfachste Weg zur Steuerfreiheit
- Verkauf in ein schlechtes Einkommensjahr legen: Z. B. nach Renteneintritt oder in einem Verlustjahr
- Verluste gegenrechnen: Verluste aus anderen Immobilienverkäufen im gleichen Jahr mindern den Gewinn
- Familienübertragung vor Verkauf: Schenkung an Kinder in niedrigerer Steuerklasse (mit Haltefristen beachten!)
- GmbH-Struktur: Im GmbH-Mantel verkaufte MFH unterliegen nur 1,5 % effektiver Steuer bei Weiterhalten (§ 8b KStG) — komplexe Struktur, Steuerberater notwendig
- 1031-Exchange-Analog (DE: Reinvestition): Kein direktes Äquivalent, aber Steuerberater können durch geschickte Reinvestitionsplanung die Steuerlast verzögern
MFH-Erbschaft: Steuern beim Verkauf eines geerbten Mehrfamilienhauses
Wird ein Mehrfamilienhaus geerbt und anschließend verkauft, greifen besondere Regeln:
- Die Spekulationsfrist läuft ab dem Kaufdatum des Erblassers – nicht ab dem Erbfall
- Hat der Erblasser das MFH vor 10+ Jahren gekauft: Verkauf nach Erbfall steuerfrei
- Hat der Erblasser das MFH selbst bewohnt (nur eine Einheit): Die 3-Jahres-Regel gilt für diese Einheit
- Erbschaftsteuer und Spekulationssteuer können parallel anfallen – unabhängig voneinander
- Freibeträge Erbschaftsteuer: 400.000 € (Kinder), 500.000 € (Ehepartner)



















