Wohnrecht (Lexikon) als Berechtigung zum Wohnen
Wohnrecht (Definition, Bedeutung) – Das Wohnrecht ist die Berechtigung des Wohnrechtsinhabers ein Gebäude oder einen Teil des Gebäudes persönlich zu nutzen. Der Wohnrechtsinhaber ist allerdings nur zum wohnen berechtigt, jedoch nicht zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten. Beim Wohnrecht handelt es sich um das Recht an einem Grundstück, weshalb es eine notariell beurkundete Einigung zwischen dem Grundstückseigentümer und Erwerber und eine Eintragung im Grundbuch bedarf.
Wohnrecht im Überblick: Die persönliche Nutzung eines Gebäudes
- Berechtigung des Wohnrechtinhabers ein Gebäude oder einen Teil des Gebäudes persönlich zu nutzen
- Berechtigt nur zum wohnen, und nicht zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten
- Benötigt: notariell beurkundete Einigung zwischen Grundstückseigentümer und Erwerber und eine Eintragung im Grundbuch
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