Teilungsvertrag (Lexikon) zur Aufteilung einer Immobilie in Miteigentumsanteile

Teilungsvertrag (Definition, Bedeutung) – Wird ein Teilungsvertrag beschlossen, erklären die Miteigentümer einer Immobilie gegenüber dem Grundbuchamt, dass sie das in ihrem Eigentum befindliche Objekt in Miteigentumsanteile aufteilen möchten. Dadurch entsteht Sonder- oder Teileigentum, welches den einzelnen Miteigentümern nach der Aufteilung des Objekts zugewiesen wird. Das bis dahin noch bestehende Miteigentum wird durch die Teilung in Grundbuch vollständig aufgehoben. Die Ziele des Teilungsvertrags sind die Bestimmung der Miteigentumsanteile, die Festlegung des Nutzungszwecks der einzelnen Räumlichkeiten und welche Räume im Sondereigentum und welche Teile des Gebäudes im Gemeinschaftseigentum stehen.

Teilungsvertrag im Überblick: Begründung des Wohnungseigentums durch den Vertrag

2 Eigentümer und einer will verkaufen. Zunächst steht für jeden, der sich mit diesem Thema beschäftigt, die Frage im Raum: „Kann ich meinen Anteil am Haus verkaufen?“ bzw. „Darf der andere Miteigentümer seinen / ihren Anteil am Haus oder Grundstück verkaufen? Häufige Fragen sind:

  • Was versteht man unter Miteigentumsanteil?
  • Wer ist der Eigentümer vom Haus?
  • Kann man Miteigentum verkaufen?
  • Was versteht man unter einer Teilungserklärung?

Das sind die wichtigsten Dinge, die Sie zunächst über den Teilungsvertrag wissen müssen:

  • Miteigentümer einer Immobilie erklären, dass sie das in ihrem Eigentum befindliche Objekt in Miteigentumsanteile aufteilen möchten
  • Das dadurch entstandene Sonder- oder Teileigentum wird den Miteigentümern nach der Aufteilung zugewiesen
  • Das bis dato noch bestehende Miteigentum wird durch die Teilung aufgehoben
  • Ziele des Teilungsvertrags: Die Bestimmung der Miteigentumsanteile, die Festlegung des Nutzungszwecks der Räume und welche Teile im Sondereigentum und welche im Gemeinschaftseigentum stehen

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