Teilungsvertrag (Lexikon) zur Aufteilung einer Immobilie in Miteigentumsanteile
Ein Teilungsvertrag ist ein essenzielles Instrument, um gemeinschaftliches Eigentum an einer Immobilie in klare, getrennte Miteigentumsanteile aufzuteilen. Die Miteigentümer erklären gegenüber dem Grundbuchamt, dass sie das Objekt in Sonder- oder Teileigentum aufteilen möchten. Diese Aufteilung hebt das bisherige Gemeinschaftseigentum auf und weist jedem Miteigentümer einen bestimmten Anteil zu. Ein solcher Vertrag regelt auch, welche Räume […]