Kinderlärm (Lexikon) als Entscheidungskriterium bezüglich einer Immobilie

Kinderlärm (Definition, Bedeutung) – Gerade in Neubausiedlungen gibt es viele junge Familien mit Kindern. Da vor einigen Jahren Probleme wegen Kinderlärm aufgekommen sind, wurde durch mehrere Rechtsentscheide festgelegt, fällt Kinderlärm nicht mehr unter das Emissionsschutzgesetz. Kinderlärm gehört gesetzlich also nicht zum Lärm. Für einzelne Mieter oder Käufer stellt Kinderlärm ein Entscheidungskriterium gegen eine Immobilie dar.

Kinderlärm im Überblick: Potenzieller Gefahrenträger

  • Kinderlärm fällt nicht unter das Emissionsschutzgesetz
  • Kinderlärm zählt nicht zum Lärm
  • Für Mieter oder Käufer potenzielles Kriterium gegen eine Immobilie

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