Kinderlärm (Lexikon) als Entscheidungskriterium bezüglich einer Immobilie
Kinderlärm bezeichnet alle Geräusche, die von Kindern in Wohnumgebungen ausgehen — vom spielenden Toben im Garten über Schreien im Treppenhaus bis zu Lärm aus Kitas und Spielplätzen. Anders als Verkehrs- oder Industrielärm ist Kinderlärm seit der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 22 Abs. 1a BImSchG) privilegiert und gilt rechtlich nicht als schädliche Umwelteinwirkung. Für Käufer und […]

