Getrennt lebend: Unterhalt, Steuerklasse, Kinder und Haus – Ratgeber
Eine Scheidung stellt heutzutage keine Ausnahmesituation mehr dar. Im Jahr 2017 ließen sich rund 38 Prozent der geschlossenen Ehen scheiden. Neben der emotionalen Achterbahnfahrt, die von Betroffenen durchlebt wird, rauben auch rechtliche Fragen gerne den Schlaf. Was geschieht mit dem gemeinsam angeschafften Hausrat? Wie steht es um Unterhaltsansprüche? Was soll aus dem gemeinsamen Haus werden, in dem das Paar zusammen gelebt hat und gemeinsam alt werden wollte? Zurück zum Ratgeber: Scheidung & Immobilie.
Was wird nach der Scheidung aus dem gemeinsamen Haus?
Klare Verhältnisse bezüglich der Immobilie herrschen dann, wenn die Ehegatten in einem Ehevertrag die Trennung der Güter vereinbart haben. Obwohl die Gütertrennung Nerven schonen kann, stellt sie bis heute in Deutschland die Ausnahme dar.
- Tipp! Unser Ratgeber für Haus und Wohnung: Immobilien verkaufen nach Scheidung.
Die meisten Ehegatten leben stattdessen auf dem Prinzip der Zugewinngemeinschaft. Konkret bedeutet dies, dass die Ehegatten sich während der Ehe angeschafftes Vermögen, Güter sowie Schulden teilen. Durch Anwälte wird während der Scheidung darauf geachtet, dass keinem der Ehegatten ein finanzieller Nachteil aus den gemeinsamen Ehejahren entsteht.
Was passiert mit Eigentum, das nicht einfach aufgeteilt werden kann?
Immobilien bergen während der Scheidung enormes Konfliktpotential, da diese nicht einfach aufgeteilt werden können.
Getrennt lebend, doch noch unter demselben Dach: Kaum eine Phase ist emotional aufwühlender und schwieriger, als die frische Trennung und die Phase, in der beide noch in derselben Immobilien wohnen.
Wer plötzlich getrennt lebend ist muss beachten, dass sich durch den Auszug einer der beiden Partner die Eigentumsverhältnisse nicht verändern. Gemeinsames Eigentum bleibt weiterhin gemeinsames Eigentum, während alleiniges Eigentum weiterhin in den Händen des alleinigen Besitzer bleibt. Derjenige, der auszieht, kann sogar von dem anderen Partner eine Nutzungsentschädigung einfordern. Diese orientiert sich an den Mietkonditionen des Ortes.
Der Fall, dass die Immobilie in bereits vor der Eheschließung im Besitz einer der Ehegatten gewesen ist, ist in Deutschland selten der Fall.
Stattdessen sind meist beide Ehepartner rechtmäßige Besitzer des Hauses. In diesem Fall können die Ehegatten nicht vom jeweils anderen verlangen, auszuziehen. Hängen beide emotional an Haus und Grundstück und möchte keiner die vier Wände dauerhaft verlassen, kann sich daraus ein belastender Streit entwickeln.
Was wird bei einer Scheidung aus dem gemeinsamen Haus?
Wer darf bei Trennung in der Wohnung bleiben?
Lösungsmöglichkeiten für Erben
Folgende Lösungsmöglichkeiten bieten sich in dieser Situation an:
- Das Haus wird vor der Scheidung auf einen der Ehegatten überschrieben. Dieser zahlt den anderen Ehegatten aus
- Das Haus wird während oder nach der Scheidung verkauft, der Betrag wird aufgeteilt
- Ist eine Einigung nicht möglich, kann eine Teilversteigerung des Hauses beantragt werden
- Das Haus wird (durch Umbaumaßnahmen) in Eigentumswohnungen aufgeteilt
- Das Haus bleibt weiterhin im Besitz der Ehegatten und wird vermietet
Das gemeinsame Behalten der Immobilie
Der Gedanke, weiterhin im Besitz der Immobilie zu bleiben, mag verlockend erscheinen, birgt jedoch einen enormen Nachteil. Es ist gleich, ob die Immobilie derart umgebaut wird, dass sie zwei Eigentumswohnungen beinhaltet oder die Ehegatten das Haus vermieten: Beides bedeutet, dass das Paar auch in Zukunft miteinander verbunden sein wird.
Ehegatte will weiterhin im Haus wohnen?
Möchte einer der beiden in dem erworbenen Haus weiterhin leben, ist dieser Partner dazu verpflichtet, dem anderen Partner die Hälfte des Werts des Hauses auszuzahlen. Dies stellt häufig finanziell eine große Schwierigkeit für die Betroffenen dar. Weiterhin muss derjenige, der zukünftig in der Immobilie wohnhaft bleiben möchte, seine Finanzen checken. Neben der Auszahlung des Ehegatten fallen zusätzliche Kosten durch Steuern, Unterhaltszahlungen und Nebenkosten an. Auch etwaige Reparaturkosten an der Immobilie müssen hierbei bedacht werden.
Nicht immer ist es den einzelnen Ehegatten möglich, diese hohen Ausgaben zu stemmen.
Der Hausverkauf stellt hierbei oftmals die einzig sinnvolle Lösung dar, wenn beide Ehegatten ohne finanziellen Schaden aus der Ehe gehen möchten. Nach dem Verkauf des Hauses kann der Erlös der verkauften Immobilie unter beiden aufgeteilt werden.
Streitigkeiten werden verhindert, da sich keiner von beiden dem Expartner gegenüber benachteiligt fühlt. Zusätzlich erlöschen damit auch gemeinsame Verpflichtungen, etwa der Kredit, der für den Erwerb des Hauses von beiden unterzeichnet wurde.
Beachtet werden muss, dass der Verkauf der gemeinsamen Immobilie nur gemeinsam erfolgen kann. Ausschließlich mit einvernehmlicher Zustimmung beider kann das Haus an einen Dritten verkauft werden.
Mit dem Verkauf der Immobilie muss übrigens nicht bis zum Antrag der Scheidung gewartet werden, dieser kann bereits nach der Trennung erfolgen.
Die Vorgehensweise beim Hausverkauf vor der Scheidung
Erfahrungswerte zeigen, dass bei emotionalen Belangen lockere Zusagen häufig nicht eingehalten werden. Wurde gemeinsam beschlossen, dass das Haus verkauft wird, ist es sinnvoll, wenn zwischen den Ehegatten konkrete Räumungstermine vereinbart werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Haus zum nötigen Zeitpunkt leer steht.
Zudem ist es im Interesse beider, wenn ein Mindestverkaufspreis für das Haus festgelegt wird.
Als nächsten Schritt wird ein Energieausweis für die Immobilie erstellt. Dieser ist Voraussetzung für den Verkauf der Immobilie. Anschließend kann bereits der Immobilienmakler kontaktiert werden. Dieser kann die Ehegatten über die Preisvorstellung aufklären und erklärt alle weiteren Schritte.
Gerne beraten wir Sie bezüglich Ihrer Immobilie auch persönlich. Kontaktieren Sie uns.
Scheidung: Ratgeber, Hilfe und Tipps
Eine Scheidung ist komplex, das stimmt. Sie sind aber nicht allein! Viele lassen sich Trennen und tatsächlich, ein Großteil findet immer eine gute Lösung. Nur einer kleiner Teil endet im Streit. Damit Sie sich gut vorbereiten können, finden Sie hier unsere kleinen Ratgeber und Tipps zur Scheidung, zu Familie, Geld und Immobilie.