Erbe, Erbschaft & Nachlass:

Häuser gehören zu den am häufigsten geerbten und oftmals zu Zweifeln führenden Erbschaften. Als Ehepartner oder Kind eines Erblassers stehen Sie im Erbschaftsfall von einem auf den anderen Tag vor vielen Fragen und Schwierigkeiten. Im einfachsten Fall, wenn Sie ein gemeinsam mit dem Ehepartner angeschafftes Haus erben, möchten Sie es weiter bewohnen. Anders verhält es sich oftmals bei älteren Elternhäusern, wenn die Kinder selbst Immobilieneigentümer sind und die Selbstnutzung aufgrund der Lage, dem Objektzustand oder anderen persönlichen Gründen ausschließen. Erben Geschwister ein Haus zu gleichen Teilen, wird diese Erbfolge als Erbengemeinschaft bezeichnet und geht nicht selten mit größeren Schwierigkeiten durch Uneinigkeit einher.

Erbschaft annehmen – Haus verkaufen, selbst nutzen oder vermieten?

Sie haben die Erbschaft angenommen und damit die vollständige Verantwortung für die Immobilie übernommen. Das bedeutet, dass Sie auch jeglichen bestehenden Verbindungen zugestimmt haben. Offene Handwerkerrechnungen, eine Grundschuld oder Hypothek gehören in diesem Fall ebenso zum Erbe wie die Immobilie selbst.

Möglichkeiten: Verkaufen, vermieten, Eigennutz

Es gibt drei Möglichkeiten zum Umgang mit Ihrem Erbe. Sie können das Haus selbst bewohnen, sich für eine Vermietung oder den Verkauf entscheiden.

Sind mehrere Erben zu gleichen Teilen Eigentümer, bleibt im Regelfall nur der Verkauf und die Auszahlung des Verkaufserlöses in korrekter Aufteilung an alle Erben. Als Erbe beantragen Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein, der Sie zur Einsicht ins Grundbuch und damit zur Kenntnis eventueller Hypotheken und Besonderheiten berechtigt. Sind Sie kein Alleinerbe, können Sie entweder einen gemeinschaftlichen Erbschein oder einen Teilerbschein erhalten. Als Inhaber des Erbscheins haben Sie die Berechtigung, sich als Eigentümer im Grundbuch eintragen zu lassen. Erst jetzt können Sie über die Immobilie entscheiden und abwägen, ob Sie verkaufen, vermieten oder selbst einziehen wollen.

Haus geerbt? Gehen Sie Schritt für Schritt vor!

Mit dem Antritt des Erbes haben Sie bereits eine wichtige Grundentscheidung getroffen. Als Alleinerbe können Sie ohne Rücksprache überlegen, wie Sie mit dem Haus weiter verfahren. Bei gemeinschaftlichen Erben ist diese Überlegung häufig komplexer, so dass wir im nächsten Punkt noch einmal gezielt auf die Erbengemeinschaft und ihre Besonderheiten eingehen. Wenn Sie als Erbe selbst einziehen und die Immobilie halten möchten, ist nur eine Änderung der Eigentümerschaft im Grundbuch nötig. Fällt der Verkehrswert des Hauses unter den Freibetrag, fallen keine Erbschaftssteuern an. Beim Verkauf sollten Sie genau überlegen, ob es zu einer Spekulationsteuer kommen kann. Beim Erbe von Elternhäusern ist das in der Regel nicht der Fall, da die Eltern länger als 10 Jahre in der Immobilie gelebt haben. Vor einem Verkauf oder der Vermietung sollten Sie abwägen, ob eine Renovierung erfolgt oder ob Sie das Objekt im aktuellen Zustand anbieten.

Komplexität Erbengemeinschaft – Einigkeit steht im Vordergrund!

Im Rahmen einer Erbengemeinschaft steht die Einigkeit über die weitere Verfahrensweise mit der Immobilie im Vordergrund. Keiner der Erben kann allein entscheiden, wenn die Miterben nicht zustimmen und sich beispielsweise gegen einen Verkauf aussprechen.

Jeder Erbe erhält einen gleichen, beziehungsweise den im Testament vereinbarten Anteil. Bis zum regulären Verkauf handelt es sich bei diesen Beträgen um einen Absprachewert, da der direkte Erlös erst nach Veräußerung der Immobilie bekannt ist.

Mehr Informationen zum Thema Erbe:

Erbauseinandersetzung

In Gemeinschaft geerbte Immobilien stellen beim Verkauf eine besondere Schwierigkeit dar. Im Rahmen einer Erbengemeinschaft bestehen im Grundbuch mehrere Eigentümer. Dieser Umstand wirkt sich nachteilig auf das Interesse potenzieller Käufer aus und erschwert die Verkaufsabwicklung. Es gibt eine Lösung, um die Abwicklung zu vereinfachen und gleichzeitig für eine klare Richtlinie aller gleichberechtigten Erben zu sorgen. Die Erbauseinandersetzung bezeichnet die Auflösung einer Erbengemeinschaft, die anhand klarer vertraglicher Regelungen vorgenommen wird und formungebunden ist. Alles über die Erbauseinandersetzung.

Erbengemeinschaft

Aus der Praxis ist bekannt, dass sich eine Erbengemeinschaft eher selten einig ist. Doch aus der Uneinigkeit und offenen Streitigkeiten im Bezug auf ein Immobilienerbe entstehen Verluste, die Sie mit Umsichtigkeit vermeiden können. Vermeiden Sie Konflikte um den Nachlass, in dem Sie sich von einem Immobilienmakler beraten lassen und mit Unterstützung den besten Weg finden. Sieht es das Testament nicht anders vor, sind alle Miterben zu gleichen Teilen berechtigt und verpflichtet. Das bedeutet, dass ein Verkauf oftmals die beste Lösung ist und Ihnen die Möglichkeit verschafft, den erzielten Erlös aus dem Nachlass unter allen Miterben aufzuteilen und so der Problematik eines Erbschaftsstreits aus dem Weg zu gehen. Erfahren Sie mehr über die Erbengemeinschaft.

Erbschaftssteuer

Für viele Erben sind Trauer, Freude und Sorge eng miteinander verknüpft. Wenn Sie ein Haus erben, ist dieser Prozess immer an einen schmerzlichen, emotionalen Verlust gekoppelt. Nach einiger Zeit breitet sich eine leichte Freude aus und Ihnen wird bewusst, dass Sie Hausbesitzer sind. Gleichzeitig kommt die Sorge, dass das Finanzamt Erbschaftssteuer von Ihnen einfordert und Sie diesen Betrag nur zahlen können, wenn Sie das Haus verkaufen. Sie haben einen Freibetrag, unter dem generell keine Erbschaftssteuer anfällt. Die Höhe dieses Betrags richtet sich nach Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Ehepartner können Immobilien bis zu 500.000 Euro, Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Damit Sie auch keine Spekulationssteuer zahlen, sollten Sie bei vor weniger als 10 Jahren erworbenen Immobilien überlegen, ob Sie das geerbte Haus selbst bewohnen möchten. Alles über die Erbschaftssteuer.

Erbschein

Sie sind testamentarisch als Alleinerbe des Elternhauses eingetragen. Ist das Testament notariell beglaubigt und rechtsgültig, wird Ihr Erbe nicht angezweifelt. Dennoch stehen Sie ohne einen zusätzlichen Erbschein spätestens dann vor einem Problem, wenn Sie durch die Berichtigung im Grundbuch zum Eigentümer der Immobilie werden und diese beispielsweise weiter verkaufen möchten. Sie sollten, unabhängig vom Testament einen Erbschein ausstellen lassen und sich damit beim Erbe von Häusern oder Wohnungen absichern. Alles über den Erbschein.

Teilungsversteigerung in Erbengemeinschaften

Die Teilversteigerung ist eine besondere Variante der Zwangsversteigerung und wird angewendet, wenn mehrere Personen Eigentum an einer Sache haben. Hierbei handelt es sich oft um ein Grundstück oder eine Immobilie, die versteigert und der Erlös unter den Eigentümern aufgeteilt wird. Diese Situation tritt häufig in Erbengemeinschaften auf, in deren Nachlass eine Immobilie oder ein Grundstück zu finden sind. Die Erben teilen sich in einer Erbengemeinschaft das Eigentum an den Nachlassgegenständen. Jeder kann demnach über seinen Anteil selbst verfügen, über die gesamte Sache jedoch nur in Übereinstimmung mit den Anderen. Alles über die Teilungsversteigerung.

Erbausschlagung

Der Nachlass kann von jedem Erben ausgeschlagen werden. Dies wird besonders wichtig, wenn das Erbe überschuldet ist, oder beispielsweise baufällige Immobilien zum Erbe gehören. Eine Ausschlagung benötigt jedoch gewisse Formen und Fristen, die zwingend einzuhalten sind. Genaue Informationen über die Vermögensgegenstände und Schulden des Erblassers sind daher enorm wichtig. Die richtige Beratung ist einem solchen Fall das A und O zum Erfolg. Alles über die Erbausschlagung.

Pflichtteil des Erbes

Der Pflichtteil ist ein wichtiges Thema für enterbte Verwandte, denn diese haben dennoch bestimmte Ansprüche auf das Erbe. Um dieses richtig einzufordern und die Formalien zu erfüllen ist jedoch einiges zu beachten. Der Anteil hängt dabei stets von den anderen Erben und der Höhe des Nachlasses ab. Lesen Sie jetzt mehr zum Thema Pflichtteil des Erbes.

Freibeträge beim Erbe

Damit die Erben vor einer finanziellen großen Belastung geschützt werden, gelten je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge. Diese Freibeträge beinhalten verschiedene Dinge, die nicht versteuert werden müssen, damit die Erben besonders bei einem großen Nachlass nicht das meiste als Steuern abgeben müssen. Alles zum Thema Freibeträge!