Zugesicherte Eigenschaft Immobilie (Lexikon) beim Kauf und Verkauf

Zugesicherte Eigenschaft Immobilie (Definition, Bedeutung) – Unter einer zugesicherten Eigenschaft versteht man eine Eigenschaft einer Immobilie, welche der Verkäufer dem Käufer zusichert. Wenn sich beim Kauf der Immobilie rausstellt, dass diese Eigenschaft nicht vorhanden ist, so haftet der Verkäufer mit Schadenersatz. Als zugesichert gilt eine Eigenschaft, wenn der Verkäufer dem Käufer ausdrücklich zu erkennen gibt, dass dieser für den Bestand der betreffenden Eigenschaft einstehen will.

Zugesicherte Eigenschaft: Wertschätzung einer Immobilie

  • Eigenschaften, welche der Verkäufer einer Immobilie dem Käufer zusichert
  • Als zugesichert gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer ausdrücklich zu erkennen gibt, dass er für den Bestand der betreffenden Eigenschaft einstehen will
  • Der Verkäufer haftet mit Schadenersatz, wenn sich beim Kauf rausstellt, dass eine Eigenschaft nicht vorhanden ist

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