Zugesicherte Eigenschaft Immobilie (Lexikon) beim Kauf und Verkauf
Eine zugesicherte Eigenschaft ist eine vom Verkäufer rechtsverbindlich garantierte Beschaffenheit einer Immobilie, für deren Vorhandensein er nach § 434 Abs. 1 BGB im Rahmen einer Beschaffenheitsvereinbarung haftet — bei Fehlen schuldet er Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz, selbst wenn der Kaufvertrag einen ansonsten weitreichenden Gewährleistungsausschluss enthält. Damit ist sie der schärfste Hebel, den ein Käufer im […]

