Wegerecht (Lexikon) nutzen, um zu seinem eigenen Grundstück zu gelangen
Wegerecht (Definition, Bedeutung) – Unter dem Wegerecht versteht man das Recht, Zugänge und Wege zu nutzen, die von einer öffentlichen Straße über ein fremdes Grundstück zur eigenen Immobilie führen. Den Weg über ein fremdes Grundstück zu nehmen dient nur dem Zweck, diesen als Durchgang oder Durchfahrt zu nutzen. Das Wegerecht muss als klar definierte Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden, um Streitigkeiten mit den Nachbarn zu vermeiden.
Wegerecht im Überblick: Wege über ein fremdes Grundstück nehmen
- Das Recht, Zugänge und Wege über ein fremdes Grundstück zu nutzen
- Nutzung des Wegerechts dient nur dem Zweck zu seiner eigenen Immobilie zu gelangen
- Muss als klar definierte Grunddienstbarkeit im Grundbuch festgehalten werden
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