Haustiere für Mieter (Lexikon) – Hund, Katze & Faultier

Haustiere (Definition, Bedeutung) - Ob Tiere in der Wohnung gehalten werden dürfen, ist nicht pauschal geregelt. Kleintiere wie zum Beispiel Fische, Meerschweinchen oder Wellensittiche sind grundsätzlich immer erlaubt. Eine Klausel im Mietvertrag für das Verbot von Haustieren im allgemeinen ist nicht zulässig. Ob sie sich eine Katze zum kuscheln oder ein außergewöhnlicheres Haustier wie ein Faultier als echten Exoten halten möchten, ist dies in erster Linie kein Problem. Stören die Haustiere allerdings oder stellen sie eine Gefahr für andere Bewohner dar, kann der Vermieter diese verbieten. Grundsätzlich sollte man sich als Mieter mit dem Vermieter absprechen um Konflikte zu vermeiden. Bei der Haltung von solch exotischen Tieren wie dem Faultier stellt sich die Frage: Welche Tiere sind überhaupt Haustiere? Die grobe Definition hierzu ist, dass ein Haustier ein Tier ist, welches innerhalb eines üblichen Haushaltes gehalten werden kann. Bei außergewöhnlichen Tieren wie dem Faultier gibt es in jedem Einzelfall spezielle Regelungen und Haltungsvorschriften.

Haustiere im Überblick

  • Kleintiere dürfen immer gehalten werden
  • Tiere wie Hunde & Katzen grundsätzlich erlaubt, können verboten werden
  • Immer mit Vermieter absprechen

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