Beschlussfähigkeit (WEG) eines Wohnungseigentümers
Beschlussfähigkeit (WEG) – Die Kompetenz der Wohnungseigentümer Beschlüsse in der Eigentümerversamlung zu fassen ist gesetzlich festgelegt. Die Beschlussfähigkeit ist Voraussetzung dafür, wirksame Beschlüsse zu fassen. Der Verwalter muss bei jeder Eigentümerversammlung die Beschlussfähigkeit der Mitwirkenden prüfen, um damit die Gültigkeit eines Beschlusses zu gewährleisten.
Beschlussfähigkeit (WEG) im Überblick: Voraussetzung um Beschlüsse zu fassen
- Kompetenz Beschlüsse in der Wohnungseigentümerversammlung zu fassen
- Ist gesetzlich festgelegt
- Voraussetzung um wirksame Beschlüsse zu fassen
- Beschlussfähigkeit wird durch den Verwalter der Eigentümerversammlung geprüft
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