Pflichtteil Erbe: Höhe für Kind, Geschwister, Enkel & Berliner Testament

Pflichtteil des Erbes – Der Pflichtteil ist ein wichtiges Thema für enterbte Verwandte, denn diese haben dennoch bestimmte Ansprüche auf das Erbe. Um dieses richtig einzufordern und die Formalien zu erfüllen ist jedoch einiges zu beachten. Der Anteil hängt dabei stets von den anderen Erben und der Höhe des Nachlasses ab.

Pflichtteil trotz Enterbung – diese Rechte haben Sie

In vielen Familien gibt es Konflikte, die nicht selten dazu führen, dass Eltern ihre Kinder enterben wollen. Diesen Wunsch müssen die Eltern in ihrem Testament bestimmen. Sehr viel üblicher, ist jedoch der Wunsch, die Kinder nur solange zu enterben, bis beide Eheleute Tod sind. Dies ist mit dem sogenannten Berliner Testament möglich. Der länger lebende Ehegatte ist somit zuerst Alleinerbe und erst nach seinem Tod erben die gemeinsamen Kinder. Lernen Sie hier, welche Alternativen das Gesetz bietet und wie der Pflichtteil bestimmt wird.

Angehörige enterben – Testament, Erbvertrag, Berliner Testament

Grundsätzlich kann jeder Mensch frei entscheiden, wen er als Erben einsetzt und wen er enterbt. Der Erblasser muss in seinem Testament nicht begründen, wieso er einen Angehörigen aus der Erbfolge ausschließt. Jedoch bedeutet ein Ausschluss nicht, dass der Erbe nichts erhält, denn jeder Erbe hat einen Pflichtteilanspruch. Dieser Anspruch muss vom Erben selbst angefordert werden, denn im Erbschein sind diese Pflichtteilsansprüche nicht vermerkt. Setzt ein Erblasser eine Person als Alleinerben fest, bedeutet dies zum einen, dass dieser alleine den gesamten Nachlass erbt aber auch, dass niemand anders erben soll, der eigentlich erbberechtigt wäre.

Ehepaare können gemeinsam in einem Erbvertrag oder einem Berliner Testament nahe Angehörige enterben. In einer klassischen Form des Berliner Testaments setzten die Eheleute fest, dass der länger lebende Partner Alleinerbe wird und die Kinder erst dann erben, wenn beide Eheleute verstorben sind. Die Eltern enterben also ihre Kinder solange, bis beide verstorben sind. Ist jemand enterbt, so fällt der Teil des Erbes, der diesem Erben zugestanden hätte der Person zu, die Erbe geworden wäre, falls der Enterbte zum Zeitpunkt des Erbfalles bereits verstorben wäre.

Der Anspruch – nur die nächsten Angehörigen erhalten den Pflichtteil

Trotz einer Enterbung, stehen nahen Angehörigen ein Teil des Vermögens zu. Diese Tatsache beruht im Gesetz auf der Fürsorgepflicht, die der Verstorbene auch nach seinem Tod für seine nahen Verwandten hat. Diese gilt aber nur für die nächsten Angehörigen, die laut dem Gesetz, wie folgt bestimmt sind: Als nahe Angehörige zählen sowohl eheliche, nicht eheliche als auch adoptierte Kinder, der Ehegatte, solange die Ehe zu Zeitpunkt des Erbfalls noch wirksam ist, Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft und Eltern des Erblassers, sofern keine Kinder vorhanden sind. Enkel haben nur dann einen Anspruch, wenn sie vom Erbe ausgeschlossen wurden und ihre Eltern nicht mehr leben. Nicht pflichtteilsberechtigt und demnach laut gesetzt nicht unter nahe Verwandte zu verstehen, sind Geschwister und Großeltern des Erblassers. Wer enterbt ist, muss eine Rechte auf den Pflichtteil selber gegenüber den anderen Erben geltend machen.

Enterbt? Anspruch auf den Pflichtteil? – Video

Die Höhe – so berechnet sich der Pflichtteil

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, dass der Person zusteht. Bei der genauen Berechnung müssen alle Verwandten mit berücksichtigt werden, sowohl die Erben, als auch die enterbten, als auch diejenigen, die die Erbschaft ausgeschlagen haben. Wer nicht bedacht wird, sind diejenigen, die bereits zu Lebzeiten des Erblassers auf das Erbe verzichtet haben.

Am Beispiel erklärt verteilt sich das Erbe wie folgt: Es gibt einen Erblasser, der drei Kinder als Erben hinterlässt. Kind1 hat bereits zu Lebzeiten des Erblassers das Erbe ausgeschlagen. Kind2 ist vom Erblasser enterbt worden und muss seinen Pflichtteil bei Kind3 einfordern, der als Alleinerbe im Testament bestimmt worden ist. Im normalen Erbfall würde jedes Kind ein Drittel des Nachlasses erhalten. Da Kind1 bereits zu Lebzeiten auf das Erbe verzichtet hat, wird dieses aus der Rechnung herausgenommen. Das Erbe verteilt sich also zu jeweils der Hälfte zwischen Kind2 und Kind3. Da Kind2 enterbt wurde, steht diesem nur der Pflichtteil, also die Hälfte seines eigentlichen Erbes zu. Kind2 erbt somit ein Viertel des Nachlasses und Kind3 erbt als Alleinerbe drei Viertel des Erbes.

Sind die Quoten klar ausgerechnet, kann der Wert des Nachlasses bestimmt werden um herauszufinden, wie viel den einzelnen Quoten zufällt. Maßgeblich für diese zweite Rechnung ist der Verkehrswert. Dieser richtet sich nach dem Betrag, den die Erben bei einem Verkauf erzielen könnten. Für diese Ermittlung ist es häufig nötig den Wert von Immobilien, Unternehmen oder Grundstücken von Sachverständigen schätzen zu lassen. Die Kosten die hierfür anfallen schmälern jedoch den Pflichtteilanspruch. Es ist also ratsam, besonders bei kleinen Nachlässen, den Wert ohne einen Sachverständigen zu ermitteln und sich untereinander auf einen Pflichtteil zu einigen.

Pflichtteil berechnen beim Erbe – Video

Pflichtteil entziehen – diese Rechte haben Erblasser

Unter besonderen Umständen ist es Eltern möglich, die Kinder komplett zu enterben und ihnen auch den Pflichtteil zu entziehen. Dieser Wunsch muss im Testament ausdrücklich angeordnet und begründet werden. Das BGB setzt einige Gründe, für eine komplette Enterbung fest. Im § 2333 BGB wird folgendes aufgeführt, komplett enterbt werden kann, wer:

  • Dem Erblasser oder einem nahen Angehörigen nach dem Leben trachtet
  • Wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, oder deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt untergebracht ist
  • Ein Verbrechen gegen den Erblasser oder eine diesem nahestehende Person verübt hat. Hierzu zählen beispielsweise Diebstahl oder Körperverletzung.
  • Den Erblasser oder beide Elternteile getötet hat

Allgemein gilt, dass es dem Erblasser unzumutbar sein muss, dem Pflichtteilberechtigten seinen Anteil als wirtschaftliche Mindestbeteiligung zu hinterlassen. Kein Grund für eine komplette Enterbung ist beispielsweise ein Kind, dass jeden Kontakt zu den Eltern abgebrochen hat und sich nicht um diese kümmert. Ist ein Kind im Testament enterbt und verzeiht der Erblasser diesem Kind jedoch vor dem Ableben, ist die Verfügung im Testament unwirksam.

Pflichtteilsansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. In der Regel also am 01. Januar des Folgejahres des Todesfalls.

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Die wichtigsten Fragen rund ums Thema Pflichtteil des Erbes

Das Thema Pflichtteil und enterben im Testament ist ein schwieriges Thema, das häufig Fragen bei betroffenen aufwirft. Damit Sie genauestens informiert sind und keine Fehler bei Fristen oder Form machen, beantworten die Lukinski Experten alle wichtigen Fragen zum Thema Pflichtteil des Erbes.

Wie hoch ist der Pflichtteil in Prozent?

Der Pflichtteil eines enterbten Angehörigen beträgt die Hälfte des eigentlich zustehenden Erbanteils. Die Prozentzahl muss je nach Fall bestimmt werden, da sich diese danach richtet, wie viele Miterben es gibt und wie hoch der Nachlass ist.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei 3 Kinder?

Wenn das Erbe bei drei Kindern gleichmäßig verteilt wird, würde jeder ein Drittel des Nachlasses erhalten. Ist einer der drei enterbt und fordert daher den Pflichtteil, erhält dieser die Hälfte des Erbes, dass ihm eigentlich zugestanden hätte. In diesem Beispiel also ein Sechstel des Nachlasses.

Kann ein Pflichtteil verjähren?

Ein Pflichtteil verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem 01. Januar des Folgejahres des Todesfalls.

Kann man den Pflichtteil ablehnen?

Um einen Pflichtteil zu erhalten, muss dieser vom Erben eingefordert werden. Tut er dieses nicht, verjährt der Anspruch nach drei Jahren. Der Erbe mit Pflichtteilanspruch muss ihn also nicht ausschlagen, sondern ihn einfach nicht einfordern.

Was ist der Pflichtteil bei Enterbung?

Ist ein Erbe vom Erblasser im Testament enterbt worden, hat dieser dennoch einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Kann der Pflichtteil zu Lebzeiten gefordert werden?

Der Pflichtteil kann vom Erblasser zu Lebzeiten in Form einer Schenkung oder Abfindung an den enterbten Verwandten gezahlt werden. Eine Forderung ist nicht möglich, lediglich eine Einigung mit dem Erblasser ermöglicht diese Alternative.