Bestellerprinzip (Lexikon): Vermittlung eines Mietobjekts

Bestellerprinzip (Definition, Bedeutung) – Um die Mietinteressenten vor der zusätzlichen Belastung die Maklerprovision zu zahlen zu schützen, gilt das Bestellerprinzip. Das heißt wer einen Makler mit der Vermittlung eines Interessenten für eine Mietwohnung beauftragt, muss demnach die Provision des Maklers zahlen. Verstößt der Makler gegen das Prinzip indem Gebühren für eine Wohnungsbesichtigung verlangt, so handelt er ordnungswidrig und muss mit einer Geldstrafe rechnen. Als Ausnahme gilt nur die Beauftragung eines Maklers durch den Mieter, welche schriftlich erteilt werden muss.

Update! Seit 2020 gilt für die Vermietung eine Kostenteilung von jeweils 50%. Lesen Sie hier mehr:

Bestellerprinzip im Überblick: Schutz der Mieter vor der Maklercourtage

  • Vermieter als Auftraggeber muss die Maklerprovision zahlen
  • Früher durften Makler von den Mietern zwei Monatsmieten als Provision verlangen
  • Ist zum Schutz der Mieter vor der zusätzlichen Belastung neben der angespannten Wohnungssituation gedacht
  • Bei Verstoß wird der Makler mit einer Geldstrafe geahndet
  • Ausnahme nur dann, wenn der Mieter den Makler schriftlich beauftragt

Zurück zum Wiki: Immobilien Lexikon