Rentenanspruch Scheidung: Betriebsrente, Wiederheirat und Vorsorgeausgleich – ist die Hälfte weg?

Rentenanspruch nach Scheidung – Wer die Scheidung will, steht vor vielen offenen Fragen. Eine davon, ist die Rente und wie diese bei der Scheidung behandelt wird. In diesem Zusammenhang werden Paare mit dem Wort Versorgungsausgleich konfrontiert, was nichts anderes bedeutet, als das die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden. Zurück zum Ratgeber: Scheidung & Immobilie.

Der Versorgungsausgleich – das passiert mit der Rente bei der Scheidung

Der Versorgungsausgleich wird erst bei der Scheidung zum Thema, denn beide Partner wollen auch nach der Scheidung für das Alter abgesichert sein. Wie wird dieser Versorgungsausgleich jedoch verteilt, wer profitiert davon und wie gerecht ist er wirklich?

Die Fakten – wer profitiert vom Versorgungsausgleich?

Wer arbeitet, erwirbt Versorgungsansprüche für das Alter und das auf unterschiedliche Weisen. Während Angestellte meist bei der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben Beamte einen Anspruch auf Beamtenversorgung und Selbstständige sorgen im Idealfall eigenverantwortlich für das Alter vor.

Im Falle einer Scheidung sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass der dadurch begünstigte Ehepartner eine eigenen und vom anderen Partner unabhängige Versorgung ermöglicht wird. Ursprünglich hatte der Gesetzgeber bei diesem Anspruch die Hausfrauenehe im Auge, bei der die Frau die gemeinsamen Kinder betreut und deswegen auf ein eigenes Einkommen und Ansparungen für das Alter verzichtet. Beim Versorgungsausgleich werden daher die in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte jeweils hälftig untereinander aufgeteilt. Für nicht verheiratete und nicht eheliche Lebenspartner gilt dieser Anspruch jedoch nicht, da in diesen Beziehungen jeder für sich alleine verantwortlich bleibt.

  • Jeder der Arbeitet, erwirbt Versorgungsansprüche für das Alter
  • Bei einer Scheidung muss die Versorgung im Alter für beide Partner geregelt sein, was der Versorgungsausgleich regelt

Welche Anwartschaften gehören dazu? – Rente & Co.

Die Zahlen verdeutlichen, wie wichtig der Versorgungsausgleich ist, denn im Jahre 2011 profitierten mehr als 716.000 Menschen im Ruhestand von dem Versorgungsausgleich und ergänzten die Rente mit durchschnittlich 210 Euro im Monat durch die Übertragung der Rentenanwartschaften des Ex-Partners. Welche Anwartschaften fallen aber überhaupt in den Versorgungsausgleich? Das Gesetz schreibt vor, dass alle Versorgungen, die ein Ehepartner durch Berufstätigkeit während der Ehe erworben hat, in den Versorgungsausgleich einfließen. Nicht ausgleichsfähig sind dagegen Leistungen, die Entschädigungscharakter haben, wie beispielsweise Renten aus Unfallversicherungen oder Lebensversicherungen.

  • Die Rente gehört zu den Anwartschaften die im Rahmen des Versorgungsausgleichs geregelt wird
  • Nicht ausgleichsfähig sind Leistungen die einen Entschädigungscharakter haben

Versorgungsausgleich vermeiden – ist dies möglich?

Ein Versorgungsausgleich ist nicht immer gerecht und wird daher in bestimmten Fällen nicht angewandt. Dauert die Ehe kürzer als drei Jahre, ist der Ausgleichswert niedriger als 50 Euro im Monat oder beträgt der Rentenunterschied nur ca. 25 Euro pro Monat oder weniger, so wird ein Versorgungsausgleich als nicht nötig angesehen.

Treffen jedoch keine der genannten Punkte zu, kann ein Versorgungsausgleich auch anders verhindert werden. Wer in einem notariell beglaubigten Ehevertrag den Versorgungsausgleich ausgeschlossen hat, vermeidet das Versorgungsausgleichsverfahren bei der Scheidung. Eine solche Vereinbarung kann allerdings auch während der Scheidung noch geschlossen werden, solange die Ehegatten beide finanziell für das Alter abgesichert und mit der Vereinbarung einverstanden sind. Ein Versorgungsausgleich kann jedoch auch vermieden werden, indem dieser mit dem bei der Scheidung anstehenden Zugewinnausgleich verbunden wird. Hier kann beispielsweise eine Immobilie für die Altersvorsorge übertragen werden, sofern das Familiengericht diese Vereinbarung als angemessen hält.

  • Ein Versorgungsausgleich ist in bestimmten Fällen nicht nötig
  • Durch eine notariell beurkundete Vereinbarung kann der Versorgungsausgleich auch ausgeschlossen werden

Fazit zum Versorgungsausgleich – so wichtig ist die Regelung für Ehepaare

Der Versorgungsausgleich ist auf den ersten Blick zwar gerecht für beide Parteien, zeigt in der Praxis jedoch einzige Probleme auf, mit denen die Ehepartner zu kämpfen haben. Besonders problematisch wird es für Ehepaare, die sich erst im hohen Alter scheiden lassen. Wo beide Partner zusammen gut für das Alter abgesichert waren, finden sich nach der Scheidung häufig nur noch zwei ärmliche Haushalte wieder. Wird eine Scheidung in jungen Jahren vollzogen, so haben beide Parteien noch die Möglichkeit, die Rente im weiteren Arbeitsleben aufzustocken, während ältere Paare häufig vor dem finanziellen Ruin stehen. Statt einer schematischen Teilung kann es für ältere Paare also häufig günstiger sein, wenn eine Partei die Rentenansprüche behält und gegen andere Vermögenswerte, wie eine Immobilie tauscht. Ganz optimal ist die Gesetzgebung hier also nicht, da sie nicht jedem die gleichen Chancen bietet und zwangsweise besonders für ältere Paare schwierig werden kann.

  • Der Versorgungsausgleich regelt die Versorgung im Alter eigentlich gerecht, beachtet jedoch nicht den Nachteil, den manche Gruppen daraus ziehen
  • Besonders ältere Ehepartner werden durch den Versorgungsausgleich nicht begünstigt

Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Rente nach der Scheidung

Beim Thema Scheidung und Rente kommen viele Fragen auf. Der Versorgungsausgleich und die gerechte Versorgung im Alter für beide Parteien ist ein wichtiges Thema. Damit für Sie keine Fragen mehr offen bleiben, beantworten die Experten von Lukinski alle wichtigen Fragen zum Thema Scheidung und Rente.

Was ist der Versorgungsausgleich bei Scheidung?

Der Versorgungsausgleich beschäftigt sich mit allen während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf eine Versorgung im Alter. Es handelt sich also um die Rente und wie diese zwischen den Eheleuten aufgeteilt wird.

Wie schnell ist eine Scheidung?

Die Dauer einer Scheidung hängt zuerst einmal davon ab, ob die Scheidung streitig oder einvernehmlich ist. Einvernehmliche Scheidungen dauern im Normalfall zwischen drei und sechs Monaten, während sich streitige Scheidungen auf bis zu einem Jahr verzögern können.

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?

Die Kosten für eine Scheidung sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Das Gericht bestimmt über einen Großteil der Kosten, die auch davon abhängig sind, wie viele Anwälte benötigt werden und wie lange die Scheidung dauert.

Wer zahlt die Scheidung?

Im Normalfall werden die Kosten gegeneinander aufgehoben. Das bedeutet, jede Partei zahlt den eignen Anwalt und die Hälfte der anfallenden Gerichtskosten.

Was ist Zugewinn in der Ehe?

Ein Zugewinn beschreibt einen Vermögenszuwachs, der während der Ehe eingetreten ist. Bei Beendigung der Ehe ist dieser für den gegenseitigen Zugewinnausgleich zu berechnen.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Versorgungsausgleichs?

Eine Scheidung bei der der Versorgungsausgleich entfällt, dauert in der Regel nicht länger als vier Monate. Bei Scheidungen, wo der Versorgungsausgleich beachtet wird, dauern die Scheidungen zwischen fünf und neun Monaten.

Kann die Scheidung verweigert werden?

Die Scheidung kann vom Ehepartner grundsätzlich verweigert werden. Dauerhaft, ist dies jedoch nicht möglich, da spätestens nach drei Jahren eine zwangsweise Scheidung vom Gericht beschlossen werden kann.

Scheidung: Ratgeber, Hilfe und Tipps

Eine Scheidung ist komplex, das stimmt. Sie sind aber nicht allein! Viele lassen sich Trennen und tatsächlich, ein Großteil findet immer eine gute Lösung. Nur einer kleiner Teil endet im Streit. Damit Sie sich gut vorbereiten können, finden Sie hier unsere kleinen Ratgeber und Tipps zur Scheidung, zu Familie, Geld und Immobilie.