Auflassung (Lexikon) Grundbuch des Eigentums an einer Immobilie
Auflassung Grundbuch (Definition, Bedeutung) - Als Auflassung versteht man die Einigung des Käufers und Verkäufers, dass das Eigentum an der Immobilie an den Erwerber übergeben und der Eigentumsübergang im Grundbuch vollzogen werden soll. Erst mit der Auflassung und der vollzogenen Eintragung ins Grundbuch erhält der Erwerber das Grundstück. Im Kaufvertrag des Grundstücks wird dann vermerkt, […]