Unterhalt Scheidung: Kinder, Dauer, Berechnen und Steuer – Wie lange zahle ich?

Unterhalt nach der Scheidung – Laut dem statistischem Bundesamt, wurden in Deutschland 153.500 Ehen geschieden. Bei jeder Scheidung taucht auch das Thema Unterhalt auf und wird zum wichtigen Punkt bei den Verhandlungen. Besonders bei gemeinsamen Konten und geteiltem Einkommen steht die Frage nach der finanziellen Zukunft häufig ungeklärt im Raum. Die Experten von Lukinski beantworten daher alle wichtigen Fragen rund um das Thema Unterhalt nach der Scheidung.

Unterhalt für Kinder und Ehegatten – die Regelungen laut Gesetz

Die Unterhaltsfrage nach einer Scheidung ist häufig nicht einfach zu klären, besonders dann nicht, wenn gemeinsame Kinder zur Ehe gehören. Unterhaltsansprüche für die Kinder, kann das Elternteil geltend machen, dass die Kinder betreut, wie sieht es aber mit den eigenen Unterhaltsansprüchen aus? Wann können Ansprüche auf Unterhalt geltend gemacht werden und wann müssen diese gezahlt werden und wann nicht?

Die Voraussetzungen – strenge Regelungen nach der Scheidung

In der Zeit zwischen Trennung und offizieller Scheidung, gibt es einen Trennungsunterhalt. Dieser kann von dem Ehegatten rechtens gemacht werden, der weniger verdient. Ist die Scheidung jedoch rechtskräftig, gelten andere Regelungen. Grundsätzlich sollten sich nach der Scheidung beide Ehegatten selbst versorgen können, dies ist in der Praxis jedoch eher selten der Fall. In bestimmten Fällen fällt ein Unterhaltsanspruch an. Hierzu zählen die Betreuung der gemeinsamen Kinder, Ansprüche, die aus Alter, Krankheit / Gebrechen oder Erwerbslosigkeit entstehen, aber auch Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt und Unterhalt aus Billigkeitsgründen.

Eine weitere Voraussetzung die sich nach dem Gesetz ergibt ist, dass der Ehepartner, der Unterhalt verlangt bedürftig sein und einen Grund für das Verlangen des Unterhalts haben muss. Der Ehepartner der Unterhalt zahlen soll, muss aber ebenfalls leistungsfähig sein, also auch in der Lage, den Unterhaltsanspruch aufzubringen. Zusätzlich gilt, je länger die Ehe gedauert hat, desto eher besteht ein Unterhaltsanspruch.

  • Der unterhaltverlangende Ehepartner muss bedürftig und der unterhaltzahlende leistungsfähig sein
  • Ein Unterhaltsgrund muss vorhanden sein, sonst kann kein Unterhalt geltend gemacht werden

Wer bekommt Unterhalt und wer muss ihn zahlen?

Unterhalt erhält nur derjenige, der bedürftig ist. Dies bedeutet, sich nicht aus eigenen Einkünften und Vermögen selbst unterhalten zu können. Der bedürftige Ehepartner muss jedoch aktiv versuchen eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden, um den Unterhalt geltend zu machen. Als angemessen gilt sie dann, wenn sie der Ausbildung, dem Lebensalter, den Fähigkeiten und den Gesundheitszuständen entspricht. Zieht der Unterhalt beziehende Ehepartner mit einem neuen Lebenspartner zusammen, kann der Unterhaltsanspruch laut § 1579 Nr. 2 BGB entfallen.

Unterhalt zahlt nur derjenige, der leistungsfähig ist. Dies bedeutet, Unterhalt zahlen zu können, ohne seinen eigenen angemessenen Lebensunterhalt zu gefährden. Der Unterhalt zahlende Ehepartner muss also stets einen Selbstbehalt verbleiben. Laut Düsseldorfer Tabelle beläuft sich der monatliche Eigenbedarf ohne Selbstbedarf auf 1.200 Euro.

  • Der bedürftige Ehepartner kann Unterhalt bekommen, wenn er sich selbst nicht unterhalten kann
  • Der leistungsfähige Ehepartner muss den anderen durch den Unterhalt unterstützen, falls es ihm möglich ist

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Die Unterhaltsgründe – Betreuungs-, Aufstockung- und Altersunterhalt

Unterhalt kann nach der Scheidung nur geltend gemacht werden, wenn einer der Unterhaltsgründe zum Zeitpunkt der Scheidung vorliegt. Entsteht dieser erst später, kann kein Unterhalt geltend gemacht werden.

Der Betreuungsunterhalt

Der Betreuungsunterhalt kann von dem Elternteil erhoben werden, der nach der Scheidung Kinder im Alter unter drei Jahren betreuen muss. In diesem Rahmen ist es laut Gesetz nicht zumutbar arbeiten zu gehen. Auch wenn eine Krabbelstube oder Großeltern zur Verfügung stehen, um die Betreuung teilweise zu übernehmen, kann das Elternteil sich dazu entscheiden zu Hause zu bleiben. Sind die Kinder älter als drei Jahre, kann von dem Elternteil verlangt werden, wieder arbeiten zu gehen. Eine Arbeit in Teilzeit ist hier absolut zulässig um die ausreichende Betreuung der Kinder zu sichern.
In bestimmten Fällen besteht aber auch hier nach dem Alter von drei Jahren noch ein Anspruch. Bei Problemen in der Schule oder Krankheiten des Kindes kann auch später noch ein Betreuungsunterhalt geltend gemacht werden. Hier wird meist je nach Einzelfall entschieden.

Unterhalt aufgrund von Krankheit

Sollte einer der Ex-Ehepartner aufgrund einer Krankheit nicht mehr fähig sein, eine Erwerbstätigkeit auszuführen, so kann er von dem Partner Unterhalt wegen Krankheit erheben. Der genaue Umfang ist im einzelnen von Art und Umfang der gesundheitlichen Beeinträchtigung abhängig. Die Leiden müssen jedoch in jedem Falle anhand eines Attestes belegt werden.

Aufstockungsunterhalt

Hat der unterhaltspflichtige Ehepartner ein höheres und für die Ehe prägendes Einkommen, kann vom Partner ein sogenanntes Aufstockungsunterhalt fällig werden. Um dieses geltend zu machen, dürfen die eigenen Einkünfte nicht ausreichen, um die Lebensverhältnisse zu erhalten. Der Aufstockungsunterhalt wird so geregelt, dass er ergänzend zu weiteren Ansprüchen auf nachehelichem Unterhalt hinzutritt, also die Differenz von dem besser verdienenden Partner ausgeglichen wird.

Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit

Ein Ehegatte, der nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit findet, kann Unterhalt geltend machen. Ein solcher Anspruch kann aber nur geltend gemacht werden, wenn kein Betreuungsunterhalt oder Unterhalt wegen Krankheit oder Alter gefordert wird. Zudem muss nachgewiesen werden, dass sich der betroffene ernsthaft um eine Stelle bemüht hat.

Altersunterhalt

Wenn ein Ex-Ehepartner aufgrund des Alters keine Arbeitsstelle findet, kann Unterhalt geltend machen. Welches Alter hierfür als angemessen gilt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, beläuft sich im Regelfall jedoch auf die Regelaltersgrenzen für gesetzliche Renten. Auch jüngere Menschen können diesen Unterhalt geltend machen, indem sie nachweisen, dass sie in den möglichen Berufsfeldern altersbedingt keine angemessene Arbeit finden können.

Unterhalt aus Billigkeitsgründen

Laut dem Gesetz ist es ebenfalls möglich Unterhalt zu verlangen, falls schwerwiegende Gründe vorliegen, eine Erwerbstätigkeit nicht ausführen zu können und es grob unbillig wäre, keinen Unterhalt zu erhalten. Genaue Vorgaben, wann ein solcher Fall eintritt, sind nicht gegeben und wird von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden.

Ausbildungsunterhalt

Wurde eine Ausbildung in Erwartung der Ehe abgebrochen oder nicht aufgenommen, hat der Ehepartner die Möglichkeit die Ausbildung nach der Ehe erneut aufzunehmen oder anzufangen und während der Ausbildung Unterhalt zu verlangen. Die Ausbildung sollte in diesem Falle jedoch notwendig sein, um eine angemessene Arbeitsstelle zu erlangen. Die Dauer des Unterhalts ist jedoch auf die durchschnittliche Dauer der Ausbildung begrenzt.

Die Höhe – so viel Unterhalt steht dem Ehepartner zu

Die Höhe des nachehelichen Unterhalts wird immer gleich von beiden Ehepartnern ermittelt. Zunächst wird das unterhaltsrelevante Einkommen berechnet. Vom Bruttoeinkommen werden Steuern, Sozialabgaben, angemessene, berufliche Anwendungen von pauschal 5% und tatsächliche Aufwendungen für die Altersvorsorge von bis zu 23% des Bruttoeinkommens abgesetzt. Zahlt der Ehepartner Kindesunterhalt, ist dieser auch abzuziehen. Von diesem Wert sind pauschal drei Siebtel, also knapp 43 % als nachehelicher Unterhalt angemacht, wenn der andere nicht erwerbstätig ist. Ein Mindestbetrag von 1200 Euro als Selbstbehalt muss der Unterhaltsverpflichtende jedoch behalten dürfen.

  • Die Höhe berechnet sich sowohl beim Trennungs- als auch beim Ehegattenunterhalt immer gleich
  • Gewisse Verbindlichkeiten werden dem Nettoeinkommen abgezogen und daraus entsteht der Anspruch

Die Dauer – so lange muss Unterhalt gezahlt werden

Eine exakte Regelung, wie lange nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss, gibt es im Gesetz nicht. Ein lebenslanger Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich aber nicht. Nach der Scheidung ist es möglich, die Zahlungen zeitlich zu begrenzen oder auf null herabzusetzen, jedoch nur, wenn es gerecht und billig ist, was vom Familiengericht im Zweifel geprüft wird. Für die zeitliche Begrenzung des Unterhalts ist es entscheidend, ob der unterhaltsberechtigte Partner Nachteile durch die Ehe erlitten hat, wie Beispielsweise ein Karriereknick durch die Betreuung der gemeinsamen Kinder oder eine geringe Rente. Ehen, die länger als 20 Jahren gehalten haben, erhalten häufig einen unbefristeten Unterhaltsanspruch.

  • Die Dauer ist im Gesetz nicht klar geregelt
  • Je nach Dauer und Verlauf der Ehe, gibt es verschiedene Regelungen

Die wichtigsten Fragen zum Thema Unterhalt nach der Scheidung

Die Frage nach der finanziellen Lage nach einer Scheidung ist immer ein Gesprächsthema. Damit aus dieser Angelegenheit keine Streitigkeiten entstehen, ist es wichtig die Gesetzeslage und die Rechte zu kennen. Die Experten von Lukinski beantworten daher alle wichtigen Fragen rund um das Thema Unterhalt nach der Scheidung.

Wie berechnet sich der nacheheliche Unterhalt?

Der nacheheliche Unterhalt berechnet sich aus dem Bruttoeinkommen beider Ehegatten unter Berücksichtigung bestimmter Verbindlichkeiten. Je nach Unterhaltsgrund fällt ein unterschiedlicher Unterhaltsanspruch an. Die genauen Summen, müssen in jedem Fall einzeln berechnet werden.

Wann muss ich meiner Frau Unterhalt zahlen?

Bei kurzen Ehen (in der Regel von zwei Jahren oder weniger) entsteht kein Unterhaltsanspruch für die Frau. Bei längeren Ehen, muss dann Unterhalt gezahlt werden, wenn einer oder mehrere der Unterhaltsgründe geltend gemacht werden können. Dies ist von Fall zu Fall jedoch sehr verschieden.

Wie lange kann sich eine Scheidung hinziehen?

Einvernehmliche Scheidungen mit Versorgungsausgleich sind auf einen Zeitraum zwischen vier und sechs Monate angesetzt. Ohne Versorgungsausgleich verkürzt sich eine einvernehmliche Scheidung auf ein bis drei Monate. Sind sich die Ehepartner jedoch nicht einig, können die Scheidungen sich auf ein Jahr oder länger hinziehen, je nachdem wie schnell eine Einigung erzielt wird.

Wie lange muss man Trennungsunterhalt zahlen?

Der Trennungsunterhalt muss nur solange gezahlt werden, bis die Scheidung offiziell ist. Der Trennungsunterhalt beschränkt sich also auf einen Zeitraum zwischen Trennung und Scheidung.

Was ist ein Ehegattenunterhalt?

Der Ehegattenunterhalt ist eine Transferleistung, die von dem besser verdienenden Ehepartner während der Trennung und über den Ablauf der Ehezeit hinaus gezahlt werden muss. Der Ehegattenunterhalt ist im BGB geregelt.

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