Vermieterbescheinigung, Wohnungsgeberbestätigung – Inhalte, Fristen und mögliche Bußgelder
Vermieterbescheinigung, Wohnungsgeberbestätigung – Wenn Sie in eine Wohnung oder ein Haus einziehen ist die sogenannte Vermieterbescheinigung immer ein wichtiges Thema, das beachtet werden sollte, um unnötige Kosten zu vermeiden. Eingeführt wurde sie aufgrund einer Vielzahl sogenannter Scheinadressen, die gerne für kriminelle Machenschaften genutzt wurden.
Vermieterbescheinigung – Das sollten Sie wissen
Seit dem 1. November 2015 gibt es für Deutschland ein einheitliches Meldegesetz. Der Vermieter ist seitdem verpflichtet, eine solche Vermieterbescheinigung bei Ein- und Auszug auszustellen. Durch eine Reform, vom 01.11.2016 ist die Vermieterbescheinigung nicht mehr beim Auszug vonnöten, sondern nur noch beim Einzug in eine Wohnung oder ein Haus. Diese Reform ist mit der Begründung entstanden, dass eine Vermieterbescheinigung mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Eine Abmeldung stellt hierbei eine Ausnahme dar.
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Wozu ist der Mieter verpflichtet?
Das Bundesmeldegesetz verpflichtet einen Einwohner dazu, einen Wohnortswechsel innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt zu hinterlegen. Doch nicht immer ist ein Auszug zwingend mit einem neuen Einzug verbunden. Es gibt auch Fälle in denen lediglich eine Abmeldung erfolgen muss, für die dennoch eine Vermieterbescheinigung vonnöten ist. Eine Abmeldung wird immer dann erforderlich, wenn der Mieter ins Ausland ziehen möchte. Ein solcher Fall stellt eine Ausnahme dar, und zwar muss die Vermieterbescheinigung ebenfalls beim Auszug aus einer Immobilie vorliegen. Da diese Bescheinigung ebenfalls innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt vorliegen muss, ist der Vermieter verpflichtet, diese innerhalb von zwei Wochen auszustellen.
Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
Oft treten Begrifflichkeiten im Alltag auf, mit denen man nicht besonders viel anfangen kann. Sie fragen sich, was es mit dem Begriff Wohnungsgeberbestätigung auf sich hat? Außerdem interessiert Sie der Unterschied zwischen einer Vermieterbescheinigung und einer Wohnungsgeberbestätigung? Es handelt sich hierbei um ein Synonym. Eine Wohnungsgeberbestätigung ist gleichbedeutend mit einer Vermieterbescheinigung. Sie wird vom Vermieter ausgestellt und beim Einzug eines Mieters dem Einwohnermeldeamt vorgelegt.
Meldegesetz – Ummeldung
Welche Informationen muss die Vermieterbescheinigung enthalten?
Wenn Sie oder Ihr Vermieter/in nicht wissen, welche Informationen in einer Vermieterbescheinigung enthalten sein müssen, damit diese gültig ist, sollten Sie sich unbedingt an diese Liste halten:
- Name und Anschrift des Vermieters
- Information, ob es ein Ein- oder Auszug ist
- Datum des Ein- oder Auszugs
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Personen
Wenn diese Informationen in Ihrer Vermieterbescheinigung enthalten sind, ist diese gültig und kann für die nötigen Zwecke verwendet werden. Dabei ist es unwichtig, ob es in schriftlicher oder elektronischer Form erstellt wurde. Die Vermieterbescheinigung muss der zuständigen Meldebehörde zugestellt werden, dies kann entweder durch den Mieter oder auch durch den Vermieter passieren. Es existiert kein einheitliches Formular, das vorliegen muss.
Sollte Ihr Vermieter sich dazu entscheiden, dem Einwohnermeldeamt eine elektronische Bescheinigung zukommen zu lassen, erhält dieser ein Zuordnungsmerkmal, welches Sie als Mieter bei der Ummeldung vorlegen müssen.
Ausnahmen
Viele gehen davon aus, dass diese Verpflichtung nicht für einen Zweitwohnsitz oder eine Wohngemeinschaft gilt. Hierbei handelt es sich allerdings um einen Irrtum. Die Vermieterbescheinigungen müssen zu den gleichen Fristen beim Einwohnermeldeamt vorgelegt werden.
Mögliche Strafen: Bußgelder
Wer das Einwohnermeldeamt nicht rechtzeitig über einen Einzug informiert, der muss mit einer Strafe von 1.000 Euro rechen. Wenn die Informationen auf Grund der fehlenden Vermieterbescheinigung nicht vollständig waren, trifft die Strafe den Vermieter, da er verpflichtet ist, diese rechtzeitig auszustellen.
Es gibt außerdem sogenannte Scheinanmeldungen. Wenn Vermieter Bescheinigungen ausstellen, die nicht der Wahrheit entsprechen, erwartet diese ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.