Scheidungsablauf: Scheidungsantrag, Versorgungsausgleich und Scheidungstermin
Scheidungsablauf – Antrag, Versorgungsausgleich und Termine… Der Ablauf einer Scheidung ist maßgeblich davon abhängig, ob sie streitig oder einvernehmlich ist. Einvernehmliche Scheidungen können innerhalb von Minuten beim Familiengericht rechtskräftig sein, während streitige Scheidungen sich häufig über Monate hinwegziehen. Welche Dinge zu beachten sind und wie die Scheidung möglichst reibungslos vonstattengeht, erfahren Sie hier. Zurück zum Ratgeber: Scheidung & Immobilie.
Das Scheidungsverfahren – Schritt für Schritt zur Scheidung
Eine Scheidung besteht aus vielen wichtigen Schritten. Vom Trennungsjahr über den Scheidungsantrag und den Versorgungsausgleich bis hin zum letztendlich Scheidungstermin. Bei all diesen Schritten gibt es wichtige Dinge zu beachten, wie den richtigen Rechtsbeistand, die korrekte Form der Anträge und Formulare, um eine reibungslose und schnelle Scheidung zu ermöglichen.
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Einvernehmlich oder streitig – die Ausgangsfrage über die Scheidung
Das Familiengericht entscheidet im Allgemeinen darüber, ob eine Scheidung einvernehmlich oder streitig ist. Ist eine Scheidung im Einvernehmen der beiden Ehepartner, verläuft das Scheidungsverfahren sehr einfach. Ist das Trennungsjahr vollendet, muss nur noch die Scheidung und der meist von Amts wegen durchzuführende Versorgungsausgleich beschlossen werden. In einem solchen Fall genügt ein Anwalt für beide Ehepartner, wodurch sich enorm Scheidungskosten einsparen lassen. Häufig bietet sich sogar eine Online-Scheidung für die Eheleute an, wodurch der zeitliche Aufwand enorm minimiert und die kosten gering gehalten werden. Eine einvernehmliche Scheidung kann durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die bereits während des Trennungsjahres von den Eheleuten aufgesetzt wird, sehr begünstigt werden.
Liegt eine streitige Scheidung vor, sind beide Ehepartner dazu verpflichtet, sich durch eigene Anwälte vertreten zu lassen. Dies lässt die Scheidungskosten für beide Parteien enorm steigen. Das Verfahren bei streitigen Scheidungen dauert im Regelfall länger als das einer einvernehmlichen Scheidung und birgt höhere Kosten.
- Einvernehmliche Scheidungen dauern kürzer und kosten weniger
- Streitige Scheidungen ziehen sich häufig über lange Zeiträume und können sehr nervenaufreibend sein
Scheidungsantrag – einreichen beim Amt und Stellungnahme abgeben
Egal ob eine Scheidung einvernehmlich oder streitig ist, reicht der Antragsteller, also der scheidungswillige Ehepartner oder dessen Kanzlei, nach Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Aus diesem Antrag ergibt sich, ob die Scheidung streitig oder einvernehmlich ist. Ist sie aufgrund von Folgesachen (in Ausnahme des Versorgungsausgleich) streitig, werden mit dem Scheidungsantrag auch weitere Anträge über beispielsweise den Unterhalt eingereicht.
Das Gericht stellt im nächsten Schritt dem anderen Ehegatten, also dem Antragsgegner, den Scheidungsantrag und ggf. die Anträge über die Folgesachen förmlich zu. Bei einvernehmlichen Scheidungen ist es nun am Antragsgegner, das Gericht darüber zu informieren, dass die Angaben im Antrag korrekt sind und zu erklären, dass er der Trennung zustimmen wird. Bei streitigen Scheidungen, bezieht meist der Anwalt des Antragsgegners Stellung zu dem Scheidungsantrag und den Folgesachen.
- Der Scheidungsantrag wird vom Antragssteller, also dem scheidungswilligen Ehepartner eingereicht
- Bei streitigen Scheidungen werden mit dem Scheidungsantrag auch weitere Anträge zu Folgesachen eingereicht
Der Versorgungsausgleich – das Gericht entscheidet
Der Versorgungsausgleich ist bei den meisten Scheidungen von den Familiengerichten durchzuführen. Dieser regelt die Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, die die Eheleute während der Ehe erworben haben. Ehen von bis zu drei Jahren müssen den Versorgungsausgleich beantragen, alle anderen können diesen vor dem Notar ausschließen oder näher gestalten. Wird ein solcher Ausgleich durchgeführt, müssen die Eheleute die vom Gericht benötigten Formulare ausfüllen, unterzeichnen und innerhalb einer Frist an das Familiengericht übersenden. Das Gericht sendet diese Formulare anschließend an die Versorgungsträger, um die während der Ehe entstandenen Ansprüche auf eine Versorgung zu klären.
Bei einvernehmlichen Scheidungen wird nach Eintreffen der Formulare der Scheidungstermin vereinbart. Streitige Scheidungen müssen vorab die Folgesachen klären, da sich sonst der Scheidungstermin immer weiter verschieben kann.
- Der Versorgungsausgleich regelt die Rente, die während der Ehe entstanden ist
- Mithilfe von einem Notar kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder näher gestaltet werden
Der Scheidungstermin – so läuft die Scheidung ab
Ist der Scheidungstermin vom Familienrecht bestimmt, müssen die Ehegatten mit ihren Rechtsvertretern bei streitigen Scheidungen oder mit dem gemeinsamen Anwalt bei einvernehmlichen Scheidungen im Gericht erscheinen.
Der Scheidungstermin beginnt mit dem sogenannten Aufruf zur Sache, bei dem die Parteien und die Anwälte in den Gerichtssaal gebeten werden und die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen wird. Zunächst werden die Personalien überprüft und ein Blick in die Heiratsurkunde geworfen. Das Gericht klärt anschließend den Ablauf des Trennungsjahres und fragt, ob beide Ehegatten die Lebenspartnerschaft und das eheliche Leben als gescheitert ansehen. Ist einer der Parteien nicht von dem Ende der Ehe überzeugt, fragt das Gericht nach den Gründen und prüft die Sachlage. Können jedoch keine erfolgreichen Versöhnungsversuche oder widersprüchliches Verhalten des Antragstellers nachgewiesen werden, kann die Scheidung rechtskräftig werden. Zuletzt, wird der Versorgungsausgleich und die Folgesachen bei streitigen Scheidungen erörtert. Sind alle relevanten Punkte geklärt, ergeht das Scheidungsurteil oder auch Scheidungsbeschluss genannt.
Hierfür wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt und das Gericht verkündet den Beschluss sowohl über die Scheidung als auch über mögliche Folgesachen. Mit diesem Schritt ist die Scheidung rechtskräftig.
- Der Scheidungstermin findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
- Der Versorgungsausgleich und die Folgesachen werden hier vom Gericht erörtert und der Scheidungsbeschluss verkündet
Scheidungsablauf – Erklärung vom Rechtsanwalt
Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Scheidungsablauf
Bei dem Thema Scheidungsablauf gibt es viele wichtige Dinge zu beachten. Damit für Sie keine offenen Fragen bleiben, beantworten die Experten von Lukinski alle wichtigen Fragen zum Thema Ablauf der Scheidung.
Was bedeutet rechtskräftig geschieden?
Wenn zwei Menschen rechtskräftig geschieden sind, ist die Ehe aufgelöst und die Scheidung vom Gesetz anerkannt. Die Ehe zwischen diesen beiden Menschen ist somit nicht mehr rechtskräftig also nicht mehr vorhanden.
Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Die Kosten für eine Scheidung hängen immer vom Verfahrenswert ab, welcher vom Gericht festgelegt wird. Dieser wird unter anderem aus den Einkommen und den Vermögenswerten der Ehepartner berechnet. Eine pauschale Angabe über die Kosten, kann daher nicht gemacht werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Versorgungsausgleichs?
Eine Scheidung bei der der Versorgungsausgleich entfällt, dauert in der Regel nicht länger als vier Monate. Bei Scheidungen, wo der Versorgungsausgleich beachtet wird, dauern die Scheidungen zwischen fünf und neun Monaten.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung in Deutschland?
Einvernehmliche Scheidungen dauern im Normalfall zwischen vier und sechs Monate mit Versorgungsausgleich. Jedoch variiert die Dauer von Fall zu Fall.
Was ist ein Versorgungsausgleich bei einer Scheidung?
Der Versorgungsausgleich regelt die Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, die die Eheleute während der Ehe erworben haben. Kurz gesagt, die Rente.
Scheidung: Ratgeber, Hilfe und Tipps
Eine Scheidung ist komplex, das stimmt. Sie sind aber nicht allein! Viele lassen sich Trennen und tatsächlich, ein Großteil findet immer eine gute Lösung. Nur einer kleiner Teil endet im Streit. Damit Sie sich gut vorbereiten können, finden Sie hier unsere kleinen Ratgeber und Tipps zur Scheidung, zu Familie, Geld und Immobilie.