Handwerker – Aufgaben, Pflichten & die rechtliche Lage

Gute Handwerker finden – Wer kennt es nicht, das Problem mit den Handwerkern? Es ist über die Jahre schon zum Klischee geworden, jedoch bestätigen sich die Erfahrungen immer wieder. Die Handwerker kommen zu spät, halten Termine nicht ein oder hinterlassen ihren Arbeitsplatz nicht so wie sie es sollten. Natürlich gibt es auch zu diesem Vorurteile viele Ausnahmen. Was haben Sie aber für Rechte und Ansprüche, falls sich Handwerker doch mal falsch verhalten sollten?

Ärger mit Handwerkern vermeiden – Verspätung, Fehler & Müllentsorgung

Wie entgehen Sie am besten den Ärger mit den Handwerkern? Wer ist wirklich verantwortlich für den entstandenen Müll und welche Rechte haben Sie bei Verspätung oder nicht Einhaltung des Termins? Damit Sie auf den nächsten Besuch vom Handwerker vorbereitet sind, werden hier alle Fragen rund ums Thema Handwerker beantwortet.

Das lernen Sie im Ratgeber!

Thema Kurze Erklärung
Ärger mit Handwerkern vermeiden Tipps zur Vermeidung von Problemen mit Handwerkern
Verspätung – Toleranz bei Terminen und Pünktlichkeit Regelungen und Ansprüche bei verspäteten Handwerkerterminen
Rechte bei verspäteten Handwerkerterminen: Fristsetzung und Rücktritt Vorgehen und Rechte bei Verzögerungen oder Terminausfällen
Müll, Werkzeug & Materialien – wer ist verantwortlich? Verantwortlichkeiten für Müll, Werkzeug und Materialien
Rechte und Ansprüche gegenüber Handwerkern Wichtige Rechte und Ansprüche gegenüber Handwerkern
Festpreisvereinbarungen und Kostenüberschreitungen: Ihre Rechte Rechtliche Tipps bei Festpreisen und Kostenüberschreitungen
Dokumentation und Durchsetzung bei Handwerksmängeln Vorgehen bei Mängeln und Dokumentation der Arbeiten

Verspätung – Toleranz bei Terminen und Pünktlichkeit

Prinzipiell gilt, dass Handwerkern eine Toleranz von fünfzehn Minuten gegeben wird. Verspäten Sie sich aber mehr als eine Viertelstunde, haben Sie einen Anspruch auf einen neuen Termin. Die An- und Abfahrtszeiten dürfen in diesem Fall nur einmal in Rechnung gestellt werden. Müssen Sie beispielsweise zu einem Termin und der Handwerker verspätet sich und steht dann vor geschlossener Tür, darf diese An- und Abfahrtszeit nicht berechnet werden. Für einen solchen Fall können Sie aber nur sehr selten Schadensersatz geltend machen. Angestellte, die bezahlten Urlaub für den Termin genommen haben, gehen meist leer aus, da die Verschwendung von Freizeit kein Schaden ist laut Gesetzgeber.

Rechte bei verspäteten Handwerkerterminen: Fristsetzung und Rücktritt

Damit Sie sich schützen, sollten Sie bei größeren Bauprojekten eine schriftliche Vertragsstrafe mit dem Handwerksbetrieb vereinbaren, der mit der Terminüberschreitung fällig wird. Für kleinere Projekte oder Montagearbeiten lohnt sich eine solche Regelung aber in den meisten Fällen nicht. Bestehen also keine Schadenersatzansprüche, können Sie aber dennoch etwas gegen eine deutliche Verspätung oder einen ausgefallenen Termin ohne Absage tun. Sie können natürlich einen neuen Termin verlangen und zu diesem eine angemessene Nachfrist setzten. Diese variiert je Fall. Bei dringenden Angelegenheiten, wie einem Wasserschaden, darf ihre Fristsetzung schnell erfolgen. Bei einfachen Montagearbeiten sind zwei Wochen eine gängige Frist. Senden Sie hierfür ein Mahnschreiben mit der Fristsetzung per Einschreiben an den Handwerker und erst wenn auch nach der Mahnung kein Ergebnis erzielt und der Handwerker immer noch nicht pünktlich ist, können Sie von dem Vertrag mit dem Betrieb zurücktreten und einen anderen beauftragen. Freiberufler können im Gegensatz zu Angestellten Verdienstausfälle geltend machen, solange sie einen Termin mit dem Handwerker hatten, dieser Sie aber dennoch versetzt.

Generell gilt, dass Handwerker nur Schadensersatz leisten müssen, wenn sie selbst diese verschulden. Darunter fällt beispielsweise Verspätung, weil der Handwerker beim vorherigen Termin länger gebracht hat oder weil er Materialien vergessen hat. Sie sind auch Schadensersatz pflichtig, wenn Material von Dritten nicht geliefert wird, denn Handwerker tragen das sogenannte Beschaffungsrisiko. Sie müssen jedoch keinen Schadensersatz leisten, wenn der Arbeitsunfall durch eine schwere Erkrankung oder eine höhere Gewalt erfolgt. Dazu zählen zum Beispiel Sturmschäden im Betrieb.

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Müll, Werkzeug & Materialien – wer ist verantwortlich?

Handwerker sollten ihren Arbeitsplatz besenrein hinterlassen. Fällt also eine Arbeit an, die viel Staub verursacht, muss der Handwerker die betroffene Stelle nachher fegen und besenrein hinterlassen. Den Müll, der bei Arbeiten anfällt muss ebenfalls von den Handwerkern mitgenommen und entsorgt werden. Beim Austausch eines Gerätes, sollten Sie mit dem Betrieb vereinbaren, dass das alte Gerät und die Verpackung des neuen vom Handwerker mitgenommen und fachgerecht entsorgt wird.

Als Faustregel wird für die An- und Abfahrt eine Viertelstunde berechnet. Am besten ist es jedoch, wenn Sie vorab eine Fahrtkostenpauschale mit dem Betrieb vereinbaren. Sollte der Handwerker Materialien oder Werkzeug vergessen, müssen Sie weder die Fahrt- noch Zeitkosten übernehmen, die für die Beschaffung des neuen Werkzeuges / Materials in Anspruch genommen wird. Sollten Sie sich aber umentscheiden und beispielsweise doch eine andere Wandfarbe von ihrem Maler gestrichen bekommen, kann dieser zusätzliche Kosten die entstehen, auf Sie übertragen.

Was haben Sie für Ansprüche und Rechte?

Oft kennen Auftraggeber nicht die Rechte und Ansprüche, die Sie gegenüber den Handwerkern haben. Eine kleine Auflistung mit den wichtigsten Bedingungen:

  • Eigenen Müll müssen Handwerker mitnehmen
  • Berechnung der Stundenlöhne erfolgt nach Qualifikation: Angelernten und Auszubildenden wird weniger berechnet als Gesellen oder Meistern
  • Werden Material oder Werkzeug vom Handwerker vergessen, darf er die Fahrt und die zusätzliche Zeit nicht berechnen
  • Ausgetauschte Geräte müssen mitgenommen und entsorgt werden
  • Verspätet sich der Handwerker mehr als 15 min, haben Sie Anspruch auf neuen Termin. An- und Abfahrtszeit dürfen dann nur einmal berechnet werden.
  • Bei Montagearbeiten, die von einem Monteur erledigt werden können, müssen nicht zwangsläufig zwei Handwerker bezahlt werden
  • Die betreffende Arbeitsstelle muss besenrein hinterlassen werden
  • Kalkulationen je angefangene Stunde sind unzulässig, sofern sie nicht vorab vereinbart wurden

Festpreisvereinbarungen und Kostenüberschreitungen: Ihre Rechte

Damit Sie sich mit ihrem nächsten Handwerker aber wirklich sicher sein können, gibt es noch einige rechtliche Tipps, die es zu beachten gibt. Bevor Sie sich für einen Handwerksbetrieb entscheiden, ist es ratsam vorab sowohl die Stundensätze als auch die Materialpreise und die Konditionen der Firma zu vergleichen. Wichtig sind nicht nur Preis, sondern auch die Qualifikationen. Mit einem guten Betrieb ersparen Sie sich später viel Stress, weshalb sich die Suche vorab lohnt. Gebühren für einen Kostenvoranschlag dürfen von Handwerkern oder dem Kundendienst des Betriebes nur berechnet werden, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

Am sichersten für Sie ist es natürlich von Anfang an einen Festpreis zu vereinbaren, der so nicht überzogen werden darf. Solche Festpreisabsprachen sollten genauestens geregelt sein und sowohl der Umfang der zu leistenden Arbeit als auch die Materialien sollten im Auftrag festgehalten sein. Diesen Service bieten jedoch einige Handwerker nicht an. Daher müssen ihnen Handwerker ohne Festpreis unverzüglich mitteilen, wenn die veranschlagten Kosten wesentlich überschritten werden. Bei einer Überschreitung von 15 bis 20 Prozent können Sie den Vertrag kündigen, müssen aber die Teilleistungen, die bis zu diesem Zeitpunkt erbracht wurden dennoch bezahlen.

Dokumentation und Durchsetzung bei Handwerksmängeln

Sind die Arbeiten vollendet, sollten Sie prüfen, ob die Leistungen und Arbeiten ordnungsgemäß erbracht worden sind. Arbeiten, die nicht im Auftrag festgehalten worden sind, müssen Sie nicht bezahlen. Begleichen Sie erst die Rechnung, wenn die Abnahme zufriedenstellend war und alles vertragsgemäß erfüllt wurde. Im Zweifelsfall ziehen Sie lieber einen Fachmann hinzu. Sollten Mängel vorhanden sein, müssen Sie diese auf Fotos dokumentieren. Der Betrieb muss die Mängel beseitigen und solange dies nicht geschehen ist, können Sie einen Teil des fälligen Rechnungsbetrags bis zur Beseitigung der Mängel einbehalten.

Die Faustregel ist hier, die doppelte Menge dessen, was die Behebung der Mängel kosten würde. Erkennen Sie einen Mangel jedoch erst nach der Abnahme, muss der Betrieb die Mängel kostenlos innerhalb einer angemessenen Zeit beheben. Sollte die Behebung der Mängel nicht erfolgen oder nicht gelingen, können Sie ein andere Firma mit den Korrekturen beauftragen und die Kosten zulasten des ursprünglichen Handwerkbetriebs geltend machen.