Doppeltätigkeit (Lexikon): Definition, Vermittlungsmakler & Erklärung
Doppeltätigkeit bezeichnet die rechtlich zulässige Konstellation, bei der ein Immobilienmakler gleichzeitig für Verkäufer und Käufer (oder Vermieter und Mieter) tätig wird und von beiden Seiten eine Provision erhält. Anders als oft vermutet ist das in Deutschland nicht verboten — im Gegenteil: Bei freihändigen Verkäufen von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher ist die geteilte Provision seit […]







