Auflassungsvormerkung (Lexikon) Grundbuch als Reservierung des Eigentums an einer Immobilie
Auflassungsvormerkung Grundbuch (Definition, Bedeutung) - Die Auflassungsvormerkung bezeichnet die Einigung, dass das Eigentum einer Immobilie vom Verkäufer auf den Erwerber der Immobilie übergehen und dieser Übergang des Eigentums im Grundbuch vollzogen werden soll. Durch das bedingte unmittelbare Reagieren des Grundbuchs, wird die Auflassungsvormerkung benötigt, bei der besagte Auflassung reserviert wird. Diese Auflassung dient zur Sicherung, […]