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Ausfallrücklage (Lexikon) WEG bei Zahlungsunfähigkeit

Ausfallrücklage WEG (Definition, Bedeutung) - Die Ausfallrücklage tritt bei Zahlungsunfähigkeit eines Wohnungseigentümers in Kraft, wenn die Gefahr besteht, dass dieser seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Um nicht die gesamte Gemeinschaft durch die Zahlungsunfähigkeit zu gefährden, kann diese Ausfallrücklage festgelegt werden, aus der dann notwendige Zahlungen geleistet werden. In dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist festgelegt, […]