Kauf bricht nicht Miete einer Immobilie (Lexikon)
Wer eine vermietete Immobilie kauft, übernimmt nicht nur Wände und Grundbuchposition — er übernimmt automatisch jedes laufende Mietverhältnis. Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ ist in § 566 BGB verankert und gehört zu den wichtigsten Regelungen für Investoren, die in den Bestand einsteigen. Für Käufer bedeutet das: Bestehende Mietverträge, Staffelmieten, Indexklauseln und sogar mündliche Nebenabreden […]











