Mieterhöhung (Lexikon)
Eine Mieterhöhung ist die einseitige Anpassung der laufenden Miete durch den Vermieter im bestehenden Mietverhältnis – gesetzlich streng reglementiert durch die §§ 558–560 BGB. Drei Gründe sind in Deutschland zulässig: Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB), Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) und Anpassung der Betriebskosten (§ 560 BGB). Wer als Vermieter Fristen, Form oder […]

