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Vollmachtsurkunde (Lexikon) für Immobilienkaufverträge

Vollmachtsurkunde (Definition, Bedeutung) – Eine Vollmacht, also das Ermächtigen einer Person in eigenem Namen zu handeln, kann formlos erteilt werden. Immobilienkaufverträge müssen zwingend notariell beurkundet werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass auch die Bevollmächtigung einer dritten Person notariell beurkundet wird. Die Eintragung der veränderten Verhältnisse im Grundbuch sind nur unter diesen Umständen möglich. […]