Abteilung Grundbuch (Lexikon) als Gliederung
Abteilung Grundbuch (Definition, Bedeutung) - Das Grundbuch setzt sich aus drei Abteilungen zusammen. In Abteilung I sind die Personaldaten einer Person eingetragen. Wenn mehrere Eigentümer vorhanden sind müssen alle einem Verkauf zustimmen, indem sie den Kaufvertrag notariell beurkunden lassen. In Abteilung II werden alle Belastungen des Grundstücks, ausgenommen von den Grundpfandrechten, vermerkt. In dieser Abteilung […]