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Lastenfrei (Lexikon) bezüglich der Grundpfandrechte

Lastenfrei (Definition, Bedeutung) - Ein Verkäufer einer Immobilie ist dazu verpflichtet, dem Käufer die Immobilie lastenfrei zu übergeben. Lastenfrei bedeutet, dass im Grundbuch keine Rechte Dritter an dieser Immobilie eingetragen sein dürfen. Wenn dennoch Rechte Dritter im Grundbuch gelistet sind, muss besprochen werden, welche gelöscht werden sollen und welche an den Käufer übergehen. Der Notar […]