Teilung von Grundstücken (Lexikon) im Vergleich
Die Teilung von Grundstücken bezeichnet den juristischen Vorgang, durch den ein bestehendes Flurstück entweder in zwei oder mehr eigenständige Grundstücke zerlegt (Realteilung gemäß § 19 BauGB) oder in ideelle Miteigentumsanteile nach §§ 1008 ff. BGB aufgespalten wird. Während die Realteilung katasteramtlich vermessen und im Grundbuch mit neuen Grundstücksnummern erfasst werden muss, bleibt die ideelle Teilung […]

