Beschlussfassung (WEG) der Wohnungseigentümerversammlung
Die Beschlussfassung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist die formelle Entscheidung der Eigentümergemeinschaft über eine konkrete Angelegenheit des gemeinschaftlichen Eigentums – getroffen per Mehrheitsabstimmung in der Eigentümerversammlung und protokolliert nach § 24 Abs. 6 WEG. Sie bindet alle Wohnungseigentümer rechtlich, auch jene, die dagegen gestimmt oder gar nicht teilgenommen haben. Wer eine Eigentumswohnung besitzt oder kaufen […]


