Wegerecht (Lexikon) nutzen, um zu seinem eigenen Grundstück zu gelangen
Das Wegerecht ist eine im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB, die dem Eigentümer eines Grundstücks erlaubt, ein fremdes Nachbargrundstück zu betreten oder zu befahren — meist um die eigene Immobilie überhaupt erreichen zu können. Klingt banal, ist es aber nicht: Fehlt die korrekte Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs, kann ein scheinbar erschlossenes […]











