Dienstbarkeit (Lexikon) – Definition, drei Arten & auf Englisch
Dienstbarkeit (Definition, Bedeutung) – Die Dienstbarkeit ist ein Recht gegenüber einer fremden Sache wie zum Beispiel einer Immobilie. Im BGB sind drei Arten von Dienstbarkeiten festgehalten. Diese im Jura per Definition geregelte Rechte sind die beschränkt persönliche Dienstbarkeit, die Grunddienstbarkeit und der Nießbrauch. Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit ist das Recht an einem Grundstück zu Gunsten […]