Haftungsbeschränkung für AG Organe (Innenverhältnis)
Haftungsbeschränkung für AG Organe – Im Verlustfall unterliegt die Aktiengesellschaft als juristische Person des Privatrechts gewissermaßen einer Haftungsbeschränkung, denn die Haftung belastet – bis auf wenige, seltene Ausnahmen – ausschließlich das Geschäftsvermögen der Gesellschaft. Im Außenverhältnis haftet also nur das Aktienkapital für etwaige Verluste. Im Innenverhältnis wiederum kann je nach Organ der AG der Haftungsanspruch […]