Schlagwortarchiv für: Gläubiger

对AG机关的责任限制(内部关系)

Haftungsbeschränkung für AG Organe (Innenverhältnis)

Haftungsbeschränkung für AG Organe – Im Verlustfall unterliegt die Aktiengesellschaft als juristische Person des Privatrechts gewissermaßen einer Haftungsbeschränkung, denn die Haftung belastet – bis auf wenige, seltene Ausnahmen – ausschließlich das Geschäftsvermögen der Gesellschaft. Im Außenverhältnis haftet also nur das Aktienkapital für etwaige Verluste. Im Innenverhältnis wiederum kann je nach Organ der AG der Haftungsanspruch […]

Wohnung geerbt: Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung?

Nachlassinsolvenz (Erbe): Ablauf, Verfahren & Voraussetzungen

Nachlassinsolvenz — wenn Sie als Erbe entdecken, dass der Nachlass überschuldet ist, droht ohne schnelles Handeln die Haftung mit dem Eigenvermögen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die drei zentralen Schutzinstrumente (Ausschlagung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz), die entscheidenden Fristen, typische Kosten ab ca. 1.500–3.000 € sowie die Konsequenzen für eine geerbte Immobilie. Zurück zur Übersicht: Erbe & Nachlass. Nachlassinsolvenz: […]

Zwangshypothek (Lexikon) als Sicherungshypothek

Zwangshypothek (Definition, Bedeutung) – Bei der Zwangshypothek handelt es sich bei einer Zwangsvollstreckung um die Eintragung einer Hypothek im Grundbuch. Eine Zwangshypothek gilt ebenfalls als Sicherungshypothek, welche aber im Gegensatz zu einer normalen Hypothek nicht vertraglich vereinbart ist, und im Zuge der Zwangsvollstreckung im Grundbuch eingetragen wird. Durch Zwangshypotheken werden Zwangsversteigerungen ermöglicht und es ergeben […]

在Degerloch (Stuttgart)出售房产:有无代理的公寓和房屋销售

Zwangsverwaltung (Lexikon) einer Immobilie

Die Zwangsverwaltung ist neben der Zwangsversteigerung das zweite zentrale Werkzeug der Immobiliarvollstreckung — und für viele Gläubiger das wirtschaftlich interessantere. Statt das Objekt zu versilbern, greift der Gläubiger auf die laufenden Mieteinnahmen zu. Geregelt ist das Verfahren im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG, §§ 146–161). Für Eigentümer bedeutet eine Anordnung: Sie verlieren die Verwaltungs- und Nutzungsbefugnis an ihrer […]