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Zwangsverwaltung (Lexikon) einer Immobilie

Zwangsverwaltung (Definition, Bedeutung) – Wenn auf Antrag eines Gläubigers durch das Amtsgericht eine Zwangsverwaltung über eine Immobilie angeordnet wird, erhält dieser Zugriff auf die Erträge dieser Immobilie. Der Unterschied zur Zwangsversteigerung ist, dass hierbei der Gläubiger nicht durch die Substanz einer Immobilie befriedigt wird, sondern durch die laufenden Erträge des Grundstücks. Vor allem in Fällen […]