Bruchteilsgemeinschaft (Immobilien) als Miteigentum in Bruchteilen an einer Immobilie
Die Bruchteilsgemeinschaft ist die in Deutschland mit Abstand häufigste Form gemeinschaftlichen Immobilienbesitzes — und gleichzeitig diejenige, die beim Verkauf, bei der Vermietung und in der Steuererklärung am häufigsten unterschätzt wird. Geregelt in §§ 741–758 BGB, betrifft sie Ehepaare, Erbengemeinschaften nach der Auseinandersetzung, Investoren-Tandems und Family Offices gleichermaßen. Wer einen 50-%-Anteil an einer Eigentumswohnung in München […]

