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Teileigentum (Lexikon) an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen

Teileigentum (Definition, Bedeutung) – Bei dem Teileigentum handelt es sich um das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes. Das bedeutet, dass es im Gegensatz zum Wohnungseigentum aus gewerblich genutzten Einheiten besteht und dementsprechend nicht zu Wohnzwecken genutzt werden kann. Wenn Wohnungseigentum in Teileigentum umgewandelt werden soll, wird die Zustimmung aller Wohnungseigentümer und […]