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Haftungsbeschränkung für AG Organe (Innenverhältnis)

Haftungsbeschränkung für AG Organe - Im Verlustfall unterliegt die Aktiengesellschaft als juristische Person des Privatrechts gewissermaßen einer Haftungsbeschränkung, denn die Haftung belastet - bis auf wenige, seltene Ausnahmen - ausschließlich das Geschäftsvermögen der Gesellschaft. Im Außenverhältnis haftet also nur das Aktienkapital für etwaige Verluste. Im Innenverhältnis wiederum kann je nach Organ der AG der Haftungsanspruch […]