Bestellerprinzip (Lexikon): Vermittlung eines Mietobjekts
Das Bestellerprinzip regelt seit dem 1. Juni 2015 (§ 2 Abs. 1a WoVermRG), dass bei der Vermittlung einer Mietwohnung derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat — in der Praxis fast immer der Vermieter. Vorher war es üblich, dem Mieter bis zu zwei Nettokaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer als Courtage aufzubürden. Heute liegt die maximale […]








