Notarkosten beim Hauskauf: Tabelle, Berechnung & was enthalten ist
Was kostet der Notar beim Hauskauf?
Die Notarkosten beim Hauskauf betragen in der Regel 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises – inklusive Grundbuchkosten. Der genaue Betrag richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und ist damit gesetzlich festgelegt: Kein Notar darf mehr oder weniger verlangen.
Notarkosten Tabelle: Was kostet es wirklich?
Die folgende Tabelle zeigt die realistischen Gesamtkosten für Notar + Grundbuch je nach Kaufpreis:
| Kaufpreis | Notargebühren (ca.) | Grundbuchkosten (ca.) | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 150.000 € | 1.050 € | 450 € | 1.500 € |
| 250.000 € | 1.575 € | 675 € | 2.250 € |
| 400.000 € | 2.400 € | 1.000 € | 3.400 € |
| 600.000 € | 3.300 € | 1.350 € | 4.650 € |
| 800.000 € | 4.200 € | 1.800 € | 6.000 € |
| 1.000.000 € | 5.000 € | 2.100 € | 7.100 € |
| 2.000.000 € | 9.000 € | 3.800 € | 12.800 € |
Richtwerte inkl. 19 % MwSt. Die genaue Abrechnung erfolgt nach GNotKG-Tabelle.
Was ist in den Notarkosten enthalten?
Die Notargebühren beim Immobilienkauf setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:
- Kaufvertragsbeurkundung: Der größte Posten – der Notar beurkundet den Kaufvertrag vor beiden Parteien. Ca. 0,5–0,8 % des Kaufpreises.
- Auflassungsvormerkung: Sichert den Käufer im Grundbuch, solange der endgültige Eigentumsübergang noch aussteht. Ca. 0,1–0,2 %.
- Grundschuldbestellung: Wenn eine Bank finanziert, muss die Grundschuld notariell eingetragen werden. Ca. 0,2–0,3 %.
- Eigentumsumschreibung: Das Grundbuchamt trägt den neuen Eigentümer ein. Ca. 0,1–0,2 %.
- Vollzugsgebühr + Auslagen: Kosten für Notarpost, Beglaubigungen, Grundbuchauskunft. Pauschale ca. 100–200 €.
Wer zahlt die Notarkosten?
In Deutschland zahlt der Käufer alle Notarkosten und Grundbuchgebühren – das ist Marktusance, auch wenn es keine gesetzliche Pflicht gibt. Einzige Ausnahme: Kosten für die Löschung bestehender Lasten (z.B. alte Grundschuld des Verkäufers) trägt der Verkäufer.
Notarkosten ohne Finanzierung: Was entfällt?
Wer ohne Bankfinanzierung kauft (Barzahler), spart die Grundschuldbestellung. Das reduziert die Notarkosten um ca. 0,2–0,3 % des Kaufpreises:
- Bei 400.000 € Kaufpreis: Ersparnis ca. 800–1.200 €
- Bei 1.000.000 € Kaufpreis: Ersparnis ca. 2.000–3.000 €
Notarkosten steuerlich absetzen
Für vermietete Immobilien gelten die Notarkosten als Anschaffungsnebenkosten. Sie erhöhen die AfA-Basis (Abschreibungsgrundlage) und wirken sich damit langfristig steuermindernd aus. Direkt im Kaufjahr absetzbar sind sie nicht. Bei selbstgenutzten Immobilien keine steuerliche Wirkung.
Notar selbst wählen: Darf der Käufer das?
Ja. Der Käufer hat das Recht, den Notar frei zu wählen – in der Praxis schlägt oft der Makler oder Verkäufer einen vor. Das können Sie ablehnen. Empfehlenswert: Einen Notar in der Nähe des Objekts wählen, da er die lokalen Grundbuchgepflogenheiten kennt.
Ablauf: Vom Notartermin bis zur Schlüsselübergabe
| Schritt | Was passiert | Dauer |
|---|---|---|
| 1. Notartermin | Kaufvertrag wird verlesen und beurkundet | Ca. 1–2 Stunden |
| 2. Auflassungsvormerkung | Notar sichert Käufer im Grundbuch | 1–2 Wochen |
| 3. Kaufpreiszahlung | Käufer überweist nach Notaranweisung | Nach Voraussetzungen (ca. 4–8 Wochen) |
| 4. Grunderwerbsteuer | Finanzamt bestätigt Zahlung → Unbedenklichkeitsbescheinigung | 2–4 Wochen |
| 5. Eigentumsumschreibung | Grundbuchamt trägt Käufer ein | 4–12 Wochen |
| 6. Schlüsselübergabe | Üblicherweise nach Kaufpreiszahlung | Nach Vereinbarung |
Häufige Fehler beim Notartermin
- Entwurf nicht im Voraus anfordern: Käufer haben Recht auf den Vertragsentwurf mindestens 2 Wochen vor Termin. Nutzen Sie das.
- Lasten nicht prüfen: Lassen Sie das Grundbuch vorab prüfen – Wegerechte, Wohnrechte oder Grundschulden können den Wert mindern.
- Auflassung vor Zahlung: Die Eigentumsumschreibung sollte erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgen.
- Mündliche Absprachen: Alles was vereinbart wurde (Inventar, Übergabetermin, Mängel), muss in den Vertrag.









