Notarkosten beim Hauskauf: Tabelle, Berechnung & was enthalten ist

Was kostet der Notar beim Hauskauf?

Die Notarkosten beim Hauskauf betragen in der Regel 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises – inklusive Grundbuchkosten. Der genaue Betrag richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und ist damit gesetzlich festgelegt: Kein Notar darf mehr oder weniger verlangen.

Notarkosten Tabelle: Was kostet es wirklich?

Die folgende Tabelle zeigt die realistischen Gesamtkosten für Notar + Grundbuch je nach Kaufpreis:

Kaufpreis Notargebühren (ca.) Grundbuchkosten (ca.) Gesamt
150.000 € 1.050 € 450 € 1.500 €
250.000 € 1.575 € 675 € 2.250 €
400.000 € 2.400 € 1.000 € 3.400 €
600.000 € 3.300 € 1.350 € 4.650 €
800.000 € 4.200 € 1.800 € 6.000 €
1.000.000 € 5.000 € 2.100 € 7.100 €
2.000.000 € 9.000 € 3.800 € 12.800 €

Richtwerte inkl. 19 % MwSt. Die genaue Abrechnung erfolgt nach GNotKG-Tabelle.

Was ist in den Notarkosten enthalten?

Die Notargebühren beim Immobilienkauf setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:

  • Kaufvertragsbeurkundung: Der größte Posten – der Notar beurkundet den Kaufvertrag vor beiden Parteien. Ca. 0,5–0,8 % des Kaufpreises.
  • Auflassungsvormerkung: Sichert den Käufer im Grundbuch, solange der endgültige Eigentumsübergang noch aussteht. Ca. 0,1–0,2 %.
  • Grundschuldbestellung: Wenn eine Bank finanziert, muss die Grundschuld notariell eingetragen werden. Ca. 0,2–0,3 %.
  • Eigentumsumschreibung: Das Grundbuchamt trägt den neuen Eigentümer ein. Ca. 0,1–0,2 %.
  • Vollzugsgebühr + Auslagen: Kosten für Notarpost, Beglaubigungen, Grundbuchauskunft. Pauschale ca. 100–200 €.

Wer zahlt die Notarkosten?

In Deutschland zahlt der Käufer alle Notarkosten und Grundbuchgebühren – das ist Marktusance, auch wenn es keine gesetzliche Pflicht gibt. Einzige Ausnahme: Kosten für die Löschung bestehender Lasten (z.B. alte Grundschuld des Verkäufers) trägt der Verkäufer.

Notarkosten ohne Finanzierung: Was entfällt?

Wer ohne Bankfinanzierung kauft (Barzahler), spart die Grundschuldbestellung. Das reduziert die Notarkosten um ca. 0,2–0,3 % des Kaufpreises:

  • Bei 400.000 € Kaufpreis: Ersparnis ca. 800–1.200 €
  • Bei 1.000.000 € Kaufpreis: Ersparnis ca. 2.000–3.000 €

Notarkosten steuerlich absetzen

Für vermietete Immobilien gelten die Notarkosten als Anschaffungsnebenkosten. Sie erhöhen die AfA-Basis (Abschreibungsgrundlage) und wirken sich damit langfristig steuermindernd aus. Direkt im Kaufjahr absetzbar sind sie nicht. Bei selbstgenutzten Immobilien keine steuerliche Wirkung.

Notar selbst wählen: Darf der Käufer das?

Ja. Der Käufer hat das Recht, den Notar frei zu wählen – in der Praxis schlägt oft der Makler oder Verkäufer einen vor. Das können Sie ablehnen. Empfehlenswert: Einen Notar in der Nähe des Objekts wählen, da er die lokalen Grundbuchgepflogenheiten kennt.

Ablauf: Vom Notartermin bis zur Schlüsselübergabe

Schritt Was passiert Dauer
1. Notartermin Kaufvertrag wird verlesen und beurkundet Ca. 1–2 Stunden
2. Auflassungsvormerkung Notar sichert Käufer im Grundbuch 1–2 Wochen
3. Kaufpreiszahlung Käufer überweist nach Notaranweisung Nach Voraussetzungen (ca. 4–8 Wochen)
4. Grunderwerbsteuer Finanzamt bestätigt Zahlung → Unbedenklichkeitsbescheinigung 2–4 Wochen
5. Eigentumsumschreibung Grundbuchamt trägt Käufer ein 4–12 Wochen
6. Schlüsselübergabe Üblicherweise nach Kaufpreiszahlung Nach Vereinbarung

Häufige Fehler beim Notartermin

  • Entwurf nicht im Voraus anfordern: Käufer haben Recht auf den Vertragsentwurf mindestens 2 Wochen vor Termin. Nutzen Sie das.
  • Lasten nicht prüfen: Lassen Sie das Grundbuch vorab prüfen – Wegerechte, Wohnrechte oder Grundschulden können den Wert mindern.
  • Auflassung vor Zahlung: Die Eigentumsumschreibung sollte erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgen.
  • Mündliche Absprachen: Alles was vereinbart wurde (Inventar, Übergabetermin, Mängel), muss in den Vertrag.